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Mietpreisbremse bis 2028: Was bedeutet das für Berlin?

NAG/NAG Redaktion – Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) setzt einen neuen Kurs für Mieter in Deutschland: Die Mietpreisbremse soll bis Ende 2028 verlängert werden! Dieser Schritt kommt nicht überraschend, denn im Koalitionsvertrag wurde bereits eine Verlängerung bis 2029 angekündigt. Nun hat das Ministerium den entsprechenden Referentenentwurf in die Ressortabstimmung innerhalb der Ampel-Koalition gegeben. Die aktuellen Regelungen beschränken die Mieten bei neuen Verträgen auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete und laufen derzeit bis Ende 2025.

Doch das ist nicht alles! Gemeinsam mit dem Entwurf zur Mietpreisbremse wurde auch ein Regelungsvorschlag zur Speicherung von Kommunikationsdaten für Ermittlungszwecke eingebracht. Die Regierung möchte mit dem sogenannten „Quick-Freeze-Verfahren“ Ermittlungen gerade bei schweren Verbrechen wie Mord effizienter gestalten – ohne in die umstrittene Vorratsdatenspeicherung abzudriften. Trotz anfänglicher Komplikationen und Streitigkeiten in der Koalition scheinen Fortschritte erzielt worden zu sein, um zukünftige rechtliche Herausforderungen zu meistern, und die neuen Anforderungen sollen die Verfassungsfestigkeit der Verlängerung garantieren. Weitere Details gibt es hier.

Daniel Wom

Der in Berlin geborene Daniel Wom ist ein versierter Journalist mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Er hat Journalistik und Wirtschaftswissenschaften studiert und arbeitet seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Daniel hat für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und klaren Darstellungen komplexer Sachverhalte. In seiner Freizeit erkundet Daniel gerne die vielfältige Kulturszene Berlins und ist leidenschaftlicher Webentwickler.

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