Ein abgelehnter Asylbewerber aus Somalia, Mustafa H. (25), ist in Hannover zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden, bleibt aber trotzdem auf freiem Fuß. Mustafa H. fiel wiederholt durch das Belästigen von Frauen im Hauptbahnhof auf. Schon seit 2021 ist sein Antrag auf Asyl abgelehnt, und er ist somit ausreisepflichtig. Dennoch bleibt die Abschiebung aus verschiedenen Gründen aus.
Mustafa H. ist bekannt für seine wiederholten Übergriffe auf Frauen, insbesondere im Bereich des Hauptbahnhofs Hannover. Letzte Woche stand er vor dem Amtsgericht, weil er städtische Ordnungsamts-Mitarbeiter beleidigt und bedroht hatte. Der 25-jährige Flüchtling zeigte dabei den Mittelfinger und machte eine bedrohliche Halsabschneide-Geste. Ein Stadt-Mitarbeiter (44) berichtete, dass Mustafa H. junge Frauen bedrängte und an ihren Handtaschen herumfummelte. Dies führte zu starken Verängstigungen der betroffenen Frauen, einige riefen um Hilfe. So brachte sich eine Frau aus purer Verzweiflung in ein Taxi in Sicherheit.
Neuerliche Vorfälle trotz Anzeigenaufnahme
Obwohl Mustafa H. an die Polizei übergeben wurde und eine Anzeige gegen ihn aufgenommen wurde, tauchte er nur 30 Minuten später wieder im Hauptbahnhof auf und belästigte erneut Frauen. Dies geschah trotz eines bestehenden Hausverbots der Deutschen Bahn.
Der Fall hat besondere Brisanz, da alle bisherigen Opfer vorzeitig den Rückzug antraten und keine weiteren Anzeigen stellten. Dies führte dazu, dass Mustafa H. lediglich wegen Beleidigung und Bedrohung angeklagt wurde. Vor Gericht zeigte sich Mustafa H. reumütig und stammelte: „Es tut mir leid.“ Er wurde schließlich zu drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
Unklarheiten bei der Abschiebung
Ungeachtet seiner Verurteilung bleibt Mustafa H. bis zum Haftantritt auf freiem Fuß. Eine Sprecherin des niedersächsischen Innenministeriums erklärte, dass es keinen formalen Abschiebestopp für Somalia gibt, jedoch häufig praktische Hindernisse wie fehlende Dokumente die Rückführung verzögern. Mehr dazu bei m.bild.de.
Mustafa H. hat mittlerweile 15 Einträge im Strafregister, darunter Exhibitionismus, Körperverletzung und Diebstahl. Trotz seiner kriminellen Vergangenheit und der erneuten Verurteilung sieht die Zukunft seiner Abschiebung aufgrund von Vollzugshindernissen ungewiss aus. Bis dahin lebt Mustafa H. mit einer sogenannten Duldung im Land weiter.