Es war ein Morgen, der für die Bundespolizei und die Pendler in einem Regionalexpress durch das Ruhrgebiet völlig anders enden sollte, als sie es erwartet hätten. Ein 25-jähriger Mann aus Guinea wurde gestern Morgen (29. August) ohne gültigen Fahrschein erwischt. Die Uhr zeigte 6:25 Uhr, als die Bundespolizei in Essen über das sogenannte „Fahrgelddelikt“ informiert wurde.
Der Regionalexpress RE16 stand bereits am Bahnsteig, als die Beamten eintrafen. Der Schwarzfahrer weigerte sich jedoch mehrfach, den Zug zu verlassen, bis die Polizisten ihn schließlich entfernen konnten. Ohne Ausweisdokumente bei sich zu haben, wurde der Mann ins Bundespolizeirevier gebracht, wo die Situation eskalierte.
Wilde Szenen auf dem Revier
Im Revier weigerte sich der Guineer erneut, den Anweisungen der Beamten Folge zu leisten. Lautstark schrie er die Polizisten an und versuchte, sich ihrer Festnahme zu widersetzen. Es kam sogar so weit, dass er die Einsatzkräfte bespuckte. Ein Feuerzeug, das er fest in der Hand hielt, ließ er erst fallen, als ihm durch Schmerzreize dazu gezwungen wurde.
Die Ermittlungen ergaben, dass sich der junge Mann unerlaubt im Bundesgebiet aufhält. Während diese Überprüfung stattfand, randalierte er weiterhin in der Gewahrsamszelle. Er spuckte und trat gegen die Wände und Türen, schrie herum und bedrohte die Beamten. Nach Rücksprache mit der zuständigen Ausländerbehörde wurde ihm schließlich eine sogenannte Anlaufbescheinigung ausgehändigt.
Was ist eine Anlaufbescheinigung?
Eine Anlaufbescheinigung ist ein Dokument, das in manchen Fällen von der Behörde bei der Registrierung und Erfassung biometrischer Daten (wie Lichtbild und Fingerabdrücke) ausgestellt wird. Es enthält eine Registrierungsnummer und Angaben darüber, wo sich die betreffende Person im nächsten Schritt melden soll. Ob diese Anweisung befolgt wird, lässt sich jedoch kaum überprüfen.
Der junge Mann aus Guinea erhielt dieses Dokument mit der Anweisung, sich bei der für ihn zuständigen Ausländerbehörde in Dorsten zu melden. Ob er dieser Aufforderung nachgekommen ist oder nachkommen wird, bleibt jedoch unklar.
Für die Polizei endete die Arbeit mit der Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Erschleichens von Leistungen, gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und unerlaubten Aufenthalts. Ob und wie die Fälle weiterverfolgt werden, bleibt abzuwarten.
– NAG