Erstmals seit der Machtergreifung durch die Taliban vor drei Jahren hat die Bundesrepublik Deutschland wieder afghanische Staatsbürger in ihr Heimatland zurückgeführt. Innenministerin Nancy Faeser informierte darüber, dass es sich bei den Abgeschobenen um 28 Männer handelt, die allesamt strafrechtlich schwer belastet sind. Alle erhielten ein Handgeld von 1000 Euro, um ihren Lebensunterhalt in Afghanistan für sechs bis neun Monate zu sichern.
Die Abschiebung wurde von zahlreichen Bundesländern unterstützt, wobei einige detaillierte Informationen zu den Abgeschobenen zur Verfügung stellten, während andere sich zurückhielten. Die Schwerpunkte der Maßnahme lagen vor allem auf besonders schweren Fällen. Unter den Abgeschobenen befindet sich auch der Mann, der 2022 eine Elfjährige vergewaltigt hatte.
Vom Drogendelikt bis zur Vergewaltigung
Aus Bayern wurden drei Straftäter im Alter von 27, 29 und 30 Jahren abgeschoben. Zwei von ihnen waren wegen Sexualdelikten verurteilt worden, während der dritte für ein Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz eine Gefängnisstrafe absitzen musste. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann erwähnte, dass es noch mindestens 174 afghanische und 203 syrische Straftäter im Freistaat gibt, die ebenfalls bald abgeschoben werden müssten.
In Berlin wurden zwei Männer abgeschoben, die wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung bzw. Vergewaltigung vor Gericht gestellt worden waren. Berlins Innensenatorin Iris Spranger betonte, dass Berlin auch weiterhin die Ausreisepflicht für Straftäter strikt durchsetzen werde, auch wenn dies Rückführungen nach Afghanistan oder Syrien bedeute.
Schwere Straftaten in mehreren Bundesländern
Ein ebenfalls abgeschobener Mann aus Nordrhein-Westfalen war direkt aus einer Justizvollzugsanstalt abgeholt worden, wo er eine Haftstrafe wegen schwerer Brandstiftung absaß. Thüringen beteiligte sich auch an der Rückführung: ein 25-jähriger Afghane, verurteilt wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl mit Waffen, wurde abgeschoben. Thüringens Innenminister Georg Maier betonte die Notwendigkeit, die Anzahl der Abschiebungen zu erhöhen.
Aus Niedersachsen kamen fünf schwere Straftäter, die Verbrechen wie Totschlag, Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Betrug und Diebstahl begangen hatten. Auch in Sachsen wurde ein 26 Jahre alter Vergewaltiger mit mehreren Delikten abgeschoben. Seine Strafe war zur Bewährung ausgesetzt worden, dennoch befand er sich in Abschiebungshaft. Seit dem 13. Mai 2019 war er vollziehbar ausreisepflichtig und sein Einspruch gegen den ablehnenden Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wurde vom Verwaltungsgericht Chemnitz abgewiesen.
In Sachsen-Anhalt waren zwei Männer unter den Abgeschobenen. Der eine war wegen zweifacher Vergewaltigung verurteilt und verbüßte eine mehrjährige Jugendstrafe. Die zweite Person war wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen verurteilt und wurde zusätzlich wegen laufender Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung und Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige abgeschoben.
Auch aus Mecklenburg-Vorpommern wurde aufgrund von Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch von Kindern ein Straftäter abgeschoben. Er war 2022 wegen der Vergewaltigung einer Elfjährigen verurteilt worden. In Baden-Württemberg handelte es sich bei den Abgeschobenen um fünf Männer; einer von ihnen war 2019 an der Vergewaltigung einer 14-Jährigen beteiligt, die unter Alkohol- und Drogeneinfluss gesetzt worden war. Die vier anderen Männer waren wegen versuchter Tötungsdelikte und über 160-facher Straftaten verurteilt worden.
Schließlich schob Rheinland-Pfalz einen Sexualstraftäter ab, der zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden war. Die hessischen Behörden gaben bislang keine näheren Informationen zu den sechs abgeschobenen Straftätern aus ihrem Bundesland heraus.
– NAG