Dauerhafte Herausforderungen im digitalen Zeitalter
Das Internet hat für Wirtschaftskriminalität, Mobbing und Sexualstraftaten eine große Bedeutung erlangt. Besonders besorgniserregend ist, dass Kinder und Jugendliche durch diese Entwicklung verstärkt gefährdet sind. Laut Zahlen des Bundes sind fast drei Viertel der Opfer von Cybersexualdelikten unter 18 Jahre alt, wobei es sich häufig um minderjährige Mädchen handelt und die Täter meist erwachsene Männer sind, die sich als Gleichaltrige ausgeben.
Technologische Rückständigkeit der Strafverfolgung
Für die Strafverfolgungsbehörden stellen diese Delikte eine enorme Herausforderung dar. Häufig operieren die Täter anonym und nutzen verschlüsselte Kommunikationsmittel, was ihre Identifizierung erschwert. Zudem entwickeln sich Technologie und Trends so schnell, dass die Behörden oftmals hinterherhinken. Nicht selten stossen sie auf Grenzen des aktuellen Strafrechts, da viele Gesetze ursprünglich für analoge Straftaten konzipiert wurden.
Politische Initiativen und ihre Hürden
Das Parlament prüft derzeit verschiedene Möglichkeiten, um strafrechtliche Lücken zu schließen. So diskutiert die Rechtskommission des Nationalrates, ob das gezielte Anbahnen von sexuellen Kontakten mit Kindern, auch bekannt als Cybergrooming, explizit unter Strafe gestellt werden soll. Dennoch sind die Arbeiten trotz grundsätzlicher Zustimmung beider Kammern bisher nicht weit vorangekommen.
Die Rolle von Recht und Gesetz
Obwohl neue Vorschriften dringend notwendig scheinen, ist das geltende Recht oft ausreichend. Der Bundesrat argumentiert, dass Mobbing bereits als üble Nachrede, Verleumdung oder Drohungen verfolgt werden kann. Trotzdem sieht das Parlament bei der Reform des Sexualstrafrechts Handlungsbedarf und hat das Versenden von nicht öffentlichen sexuellen Inhalten ohne Zustimmung explizit sanktioniert.
Viola Amherds Forderung nach Cybergrooming-Gesetzen
Die heutige Bundesrätin Viola Amherd, damals noch Nationalrätin, forderte, Cybergrooming als offizielles Delikt ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Trotz genereller Zustimmung von beiden Kammern blieb eine konkrete Umsetzung bisher aus. Cybergrooming wird zwar nicht explizit im Gesetz erwähnt, kann aber als sexuelle Belästigung, Pornografie oder versuchter sexueller Missbrauch verfolgt werden.
Strafnormen müssen durchsetzbar sein
Neue Straftatbestände können nur dann Wirkung entfalten, wenn sie auch durchgesetzt werden. Dies wird erschwert, wenn Täter anonym agieren oder Daten im Ausland gespeichert werden. Der Bundesrat warnte in einem Bericht davor, dass unzureichende Gesetze und Schwierigkeiten bei der Beweissicherung die effektive Strafverfolgung beeinträchtigen. Zudem würden neue Straftatbestände die bereits überlasteten Strafverfolgungsbehörden zusätzlich belasten.
Das unterschätzte Online-Risiko
Eine Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften zeigt, dass fast jede zweite Person zwischen 12 und 19 Jahren in der Schweiz schon einmal auf ihrem Smartphone mit sexuellen Absichten kontaktiert wurde. Cybermobbing ist ebenfalls weit verbreitet: Fast ein Drittel der Jugendlichen hat es erlebt. Dies verdeutlicht das «verkannte Online-Risiko», wie es die Stiftung Kinderschutz Schweiz bezeichnet.
Langsame Fortschritte im Kampf gegen Stalking
Ähnlich wie bei Cybermobbing tat sich die Politik auch beim Thema Stalking schwer. Mehrfach wurde das Thema in den eidgenössischen Räten behandelt, doch erst vor den Sommerferien beschloss der Nationalrat, einen eigenen Straftatbestand gegen Stalking zu schaffen. Bis dieser tatsächlich ausformuliert und in Kraft ist, werden jedoch noch Monate vergehen.
Prävention beginnt vor dem Gericht
Der Bundesrat betont, dass der Kampf gegen Cyber-Delinquenz nicht erst vor Gericht beginnen darf, sondern lange vorher. Es fehlt vielerorts an Wissen und Sensibilität für digitale Phänomene. Verständnisse von Datenschutz können den Informationsfluss beeinträchtigen. Präventive Maßnahmen sind daher entscheidend, um solche Straftaten effektiv zu bekämpfen.
– NAG