Im Mittelpunkt eines hitzigen Rechtsstreits steht der Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Dennis Hohloch, der in sozialen Medien eine Mutter aus Potsdam scharf angegriffen hat. Entstanden ist der Konflikt nach einem umstrittenen Auftritt Hohlochs im Sommer, bei dem er vor Grundschulkindern über Gruppenvergewaltigungen im Zusammenhang mit Migration sprach. Dies berichteten die Kinder ihren Eltern, was zu einer Welle der Empörung führte. Eine Mutter reagierte, indem sie ihre Besorgnis in einer E-Mail an andere Eltern äußerte und eine Beschwerde beim Landtag einreichte. Daraufhin nannte Hohloch den Namen der Frau öffentlich und stellte sie in den sozialen Medien bloß, was dessen Verhalten in den Medien laut dem Verein Opferperspektive zu einem „Sammelbecken für digitalen Hass“ gegen die Frau gemacht hat, wie Welt berichtete.
Gerichtliche Entscheidungen und Auswirkungen
Das Potsdamer Landgericht entschied am Mittwoch, dass Hohloch die betreffenden Beiträge nicht löschen oder korrigieren muss. Das Gericht bewertete seine Äußerungen als freie Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptungen, wodurch eine Unterlassungsanordnung nicht möglich war. Außerdem durfte Hohloch ein Foto der Frau verwenden, da sie es selbst auf einer anderen Plattform hochgeladen hatte, so wie rbb24 berichtete. Die betroffene Mutter versucht nun weiterhin, mit einer einstweiligen Verfügung gegen das, was sie als digitales Outing erachtet, vorzugehen und sieht sich einer zunehmenden Welle des Hasses ausgesetzt.
Die für Mittwoch geplante endgültige Entscheidung des Gerichts wurde auf den 11. Dezember verschoben. Eine Sprecherin des Gerichts erklärte, dass der Umfang der Sache und andere Eilverfahren eine abschließende Beratung noch nicht ermöglichten. Dieser Fall verdeutlicht die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen im Kontext von Meinungsfreiheit und der Verantwortung bei der Nutzung sozialer Medien.