NAG/NAG Redaktion – Ein 31-jähriger Mann wurde vom Amtsgericht Euskirchen wegen sexueller Belästigung und Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 3.200 Euro verurteilt. Der Angeklagte, Luis K., hatte am 3. März dieses Jahres eine Frau, die ihn für Umzugsarbeiten engagiert hatte, gegen ihren Willen an den Brüsten berührt. Miriam P. hatte den Kleinunternehmer aus Mettmann für ihren Umzug von Hilden nach Euskirchen beauftragt und erlebt, wie er sie im Schlafzimmer während der Arbeiten angriff. Sie war schockiert und rief nach Hilfe, was einen Bekannten dazu brachte, den Vorfall zu bestätigen.
Trotz seines wortreichen Dementis und der Behauptung, von der Frau geschubst worden zu sein, fand das Gericht seine Aussagen unglaubwürdig. Eine entscheidende Sprachnachricht, die im Gerichtssaal abgespielt wurde, belegte, dass es einen klaren Vorfall zwischen den beiden gegeben hatte. Die Richterin stellte fest, dass die Beweise genügend Anlass für die Verurteilung gaben. Der Vorfall bleibt jedoch nicht ohne Folgen, da eine zivilrechtliche Auseinandersetzung über die Bezahlung der Umzugsdienste noch aussteht, berichtet www.ksta.de.