Rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland erhalten im Jahr 2023 eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene, die den Lebensunterhalt sichern soll. Von diesen Empfängern sind etwa 656.000 Menschen im erwerbsfähigen Alter zwischen 20 und 64 Jahren. Für diese Gruppe ist die jährliche Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen besonders wichtig, da sie ab dem 1. Juli mehr dazuverdienen können.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist auf diese Neuregelung anlässlich des Internationalen Tags der Witwen am 23. Juni hin. Ab dem 1. Juli 2024 werden die Einkommensgrenzen für Hinterbliebene, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, um rund 45 Euro von 992,64 Euro auf 1.038,05 Euro netto im Monat erhöht. Zudem steigt der Freibetrag für jedes Kind, das Anspruch auf eine Waisenrente hat, um 220 Euro. Wenn das Einkommen den festgelegten Freibetrag überschreitet, wird der darüberhinausgehende Betrag zu 40 Prozent angerechnet und die Rente entsprechend gekürzt. Dies gilt jedoch nicht für Waisen, die unbegrenzt hinzuverdienen dürfen.
Die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze basiert auf dem durchschnittlichen Nettoverdienst im Vorjahr der Rentenanpassung. Für die Anpassung zum 1. Juli 2024 gilt somit der Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Sollte der Verdienst zum Beispiel aufgrund eines Wechsels von Teilzeit- zu Vollzeitbeschäftigung gestiegen sein, wird das höhere Einkommen jedoch erst ab dem nächsten Anpassungstermin, also am 1. Juli 2025, berücksichtigt.
Fast alle Einkommensarten werden auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Ausnahmen bilden bedarfsorientierte Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Sozialhilfe. Einkünfte aus staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen wie der Riester-Rente werden ebenfalls nicht angerechnet.
Für weitere Informationen stehen eine kostenfreie Broschüre mit dem Titel „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ und ein Faltblatt mit dem Titel „Hinterbliebener: So viel können Sie dazuverdienen“ zum Download auf der Website der Deutschen Rentenversicherung bereit. Bei Fragen zu Auswirkungen des eigenen Einkommens kann die kostenlose Service-Nummer 0800 1000 4800 der Deutschen Rentenversicherung genutzt werden.
Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die Neuregelungen zur Hinzuverdienstgrenze für Hinterbliebene:
| | Ab 1. Juli 2024 |
|————————– |—————–|
| Einkommensgrenze | 1.038,05 EUR |
| Erhöhung gegenüber vorher | 45 EUR |
| Freibetrag für Kinder | 220 EUR |
Die Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung leistet einen wichtigen Beitrag, um Hinterbliebene in schweren Zeiten zu unterstützen. Sie umfasst nicht nur Renten für Witwen, Witwer und überlebende eingetragene Lebenspartner, sondern auch Waisen- und Erziehungsrenten.
Als regionaler Redakteur in Berlin ist es wichtig zu beachten, dass die genannten Informationen deutschlandweit gelten. In Berlin leben viele Menschen unterschiedlicher Altersgruppen, die von dieser Neuregelung betroffen sein könnten. Es könnte sinnvoll sein, lokale Fallbeispiele einzufügen, um den Lesern eine bessere Vorstellung von den Auswirkungen zu geben. Außerdem könnte es interessant sein, historische Fakten zur Entwicklung der Hinterbliebenenrente einzufügen, um den Kontext der aktuellen Neuregelung zu verdeutlichen.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund / ots