NAG/NAG Redaktion – Ein bahnbrechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster wird die Stadt Mülheim finanziell stark belasten. Feuerwehrleute haben nun Anspruch auf Entschädigung für ihre Alarmbereitschaft, die über die gesetzlich erlaubte Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche hinausgeht. Das Gericht bestätigte, dass diese Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit zählen, da die Feuerwehrkräfte sich innerhalb von 12 Kilometern von der Schloßbrücke aufhalten müssen und im Alarmfall innerhalb von 90 Sekunden ausrücken müssen.
Ursprünglich hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Entschädigungsklagen abgewiesen, dennoch entschied das OVG, dass der Entschädigungsanspruch nun finanzieller Natur ist, da Mülheim keinen Freizeitausgleich gewähren kann. Die Entschädigungen werden laut den Stundensätzen der Mehrarbeitsvergütungsverordnung berechnet. Die Stadt hat zwar die Möglichkeit, gegen das Urteil vorzugehen, allerdings wurde die Revision nicht zulässig. Laut www.waz.de bleibt abzuwarten, wie die Stadt Mülheim reagieren wird.