Heute ist der 10.02.2026 und in Berlin haben die winterlichen Temperaturen um den Gefrierpunkt zahlreiche Fußgänger vor eine Herausforderung gestellt. Immer wieder kommt es in der Hauptstadt zu gefährlichen Situationen, wenn Menschen auf schlecht oder gar nicht geräumten Gehwegen ausrutschen. In diesem Zusammenhang haben die Fraktionen von CDU und SPD einen Antrag zur Verbesserung des Winterdienstes eingereicht. Ihr Ziel: Einheitliche Standards für den Winterdienst, insbesondere auf Fußwegen, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk Stettner betonte, dass dies eine Überprüfung der bestehenden Regelungen erfordere, während SPD-Fraktionschef Raed Saleh grundsätzliche Reformen fordert.

Der Senat ist nun aufgefordert, bis zum 1. Juni eine Evaluation der Winterdienstregelungen vorzulegen. Diese Evaluation soll die Grundlage für mögliche Reformmaßnahmen bilden. Die Forderung umfasst auch eine umfassende Übersicht über Glatteisunfälle, Geldbußen und Rettungseinsätze der letzten fünf Jahre. Zudem sollen die Einsätze von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Krankenhäusern ausgewertet werden, um Schlüsse für mögliche Gesetzesänderungen zu ziehen.

Aktuelle Herausforderungen und Pflichten

Die aktuelle Wetterlage macht deutlich, dass die Verantwortung für die Sicherheit auf den Gehwegen nicht nur bei den Behörden liegt. Anwohner sind verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Grundstück schnee- und eisfrei zu halten – eine Regelung, die unter dem Begriff der Verkehrssicherungspflicht bekannt ist. Diese Pflicht endet jedoch nicht nach einmaligem Schneeschippen; bei erneutem Schnee oder Glätte muss mehrmals täglich geräumt werden. Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert nicht nur Stürze von Passanten, sondern auch Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Die konkreten Anforderungen sind klar: Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt werden, wenn es nach 20 Uhr schneit oder friert. Zudem sind die Breiten der geräumten Gehwege genau festgelegt: mindestens 1 Meter auf normalen Gehwegen und 1,5 Meter auf Hauptverkehrs- und Geschäftsstraßen. Bei Glatteis besteht sofortige Streupflicht, während der Einsatz von Salz für private Räumungen in den meisten Kommunen verboten ist. Stattdessen sind alternative Streumittel wie Sand oder Splitt zu verwenden.

Verantwortung und Reformbedarf

Der Winterdienst ist im Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) geregelt und die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) übernehmen den Winterdienst auf Fahrbahnen, Radfahrstreifen und in besonderen Fußgängerzonen. Allerdings sind Grundstückseigentümer, Nießbraucher oder Erbbauberechtigte für den Winterdienst auf dem Gehweg vor ihrem Grundstück verantwortlich. Die BSR kann den Winterdienst auf Gehwegen nicht übernehmen, da dies zu höheren Kosten führen würde. Grundstückseigentümer können jedoch den Dienst an Nachbarn oder professionelle Firmen delegieren, bleiben aber weiterhin verantwortlich.

Die Reformvorschläge von CDU und SPD scheinen auch in diesem Kontext relevant. Eine Neuordnung der Tausalz-Beschränkung für die BSR könnte dazu beitragen, die Sicherheit auf Berlins Straßen und Gehwegen zu erhöhen. Zudem wird eine Übersicht über die Glatteisunfälle und die Maßnahmen zur Durchsetzung der Räumpflicht gefordert, was die Notwendigkeit einer besseren Kontrolle und gegebenenfalls auch von Bußgeldern unterstreicht. Der Winterdienst in Berlin könnte durch eine einheitliche Organisation, ähnlich der der Bezirksschornsteinfeger, optimiert werden, um den sogenannten „Flickenteppich“ zu beenden, der durch unterschiedliche Zuständigkeiten entstanden ist.

Insgesamt zeigt die aktuelle Situation in Berlin, wie wichtig ein gut organisierter Winterdienst ist. Die geplanten Reformen und die Überprüfung der bestehenden Regelungen könnten dazu beitragen, die Sicherheit der Fußgänger in den kommenden Wintern zu verbessern und das Risiko von Unfällen aufgrund von Glatteis oder Schnee zu minimieren. Weitere Informationen sind auf den Webseiten der Senatsverwaltung für Mobilität sowie der BSR verfügbar. Für detaillierte Informationen zu den aktuellen Entwicklungen und Regelungen, klicken Sie hier und für die rechtlichen Rahmenbedingungen besuchen Sie bitte diesen Link.