Wilfried Peters: Neuer Chef des Verfassungsschutzes in Brandenburg!

Wilfried Peters: Neuer Chef des Verfassungsschutzes in Brandenburg!
Berlin, Deutschland - Wilfried Peters wird neuer Chef des Brandenburger Verfassungsschutzes. Diese Entscheidung gab das Innenministerium am Dienstagnachmittag bekannt. Der Vorschlag für Peters kam direkt von Innenminister René Wilke (parteilos), der ihn als „erste Wahl“ für diese verantwortungsvolle Position bezeichnete. Peters wird sein Amt am 14. Juli antreten und bringt dafür eine langjährige Erfahrung mit, da er derzeit Vizepräsident des Berliner Verwaltungsgerichts ist und bereits seit 1999 im Verwaltungsgericht tätig ist. Dies schließt eine frühere Tätigkeit im Brandenburger Justizministerium sowie der Verwaltung des Landtages ein. Mit 62 Jahren und einem abgeschlossenen Jurastudium hat Peters zudem in seiner früheren Funktion als Richter am Verwaltungsgericht Fragen des Verfassungsschutzes bearbeitet.
Die Neubesetzung des Verfassungsschutz-Chefs erfolgt vor dem Hintergrund der Verfassungsschutz-Affäre in Brandenburg. Diese führte zur Entlassung des bisherigen Leiters, Jörg Müller, im Mai. Müller war aufgrund von Kritik an der Hochstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bewegung in die Kritik geraten. Der Rücktritt der ehemaligen Innenministerin Katrin Lange (SPD) folgte ebenfalls aus dieser Affäre. Für Wilke ist Peters‘ neue Aufgabe „ungemein spannend und zugleich sehr anspruchsvoll“.
Die aktuelle Situation zur AfD
In einem weiteren Zusammenhang hat der Brandenburger Verfassungsschutz die Einstufung der AfD Brandenburg als gesicherte rechtsextremistische Bestrebung vorerst ausgesetzt. Dies geschah in Reaktion auf eine Klage der AfD vor einem Verwaltungsgericht. Bis zum Abschluss dieses Eilverfahrens wird der Landesverband der AfD weiterhin als Verdachtsfall behandelt. Daher gab der Verfassungsschutz eine Stillhalteerklärung ab, die aber nur der Parlamentarischen Kontrollkommission weitergehende Informationen bereitstellt. Der AfD-Landesvorsitzende René Springer sieht in dieser Stillhaltezusage ein Eingeständnis der Landesregierung und bezeichnet es als Etappensieg für die AfD. Die Hochstufung, die am 7. Mai bekannt wurde, erfuhr umgehend rechtliche Anfechtung, nachdem die Klage am 20. Mai eingereicht wurde. Auch auf Bundesebene wird die AfD dagegen nur als Verdachtsfall behandelt.
In einer gesamtdeutschen Perspektive ist die Einschätzung eines gesicherten rechtsextremistischen Potenzials weiterhin besorgniserregend. Laut dem Verfassungsschutz lag das Personenpotenzial der gewaltorientierten Rechtsextremisten im Jahr 2024 bei etwa 15.300 Personen, was einen Anstieg gegenüber den Vorjahren darstellt. Insbesondere die Anzahl rechtsextremistischer Straftaten stieg auf 37.835 Delikte, was einem Anstieg um 47,4 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Rechtsextremismus in Deutschland
Die Zunahme rechtsextremistischer Aktivitäten macht sich auch in den Gewalttaten bemerkbar. 1.281 Gewaltdelikte wurden 2024 registriert, was einem Anstieg von 11,6 % bedeutet. Zu den Körperverletzungsdelikten mit fremdenfeindlichem Hintergrund zählen 916 Taten, ebenso wie 983 fremdenfeindliche Gewalttaten. Die Entwicklungen bezüglich rechtsextremistischer Musikveranstaltungen zeigen hingegen einen Rückgang, da im vergangenen Jahr keine derartigen Events stattfanden, nachdem im Jahr 2023 noch 322 gezählt wurden.
Die politischen Debatten in den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verdeutlichen die unterschiedlichen Bewertungen der AfD durch die jeweiligen Verfassungsschutzämter. Während die AfD in den letzteren beiden Bundesländern bereits als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, scheint Brandenburg nun durch die neue Leitung des Verfassungsschutzes einen kritischeren Blick auf die Entwicklungen mit dieser Partei zu werfen.
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Ort | Berlin, Deutschland |
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