Wichtige Änderungen im September: Warntag, S-Bahn und ePA-Umstellung!

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Am 11. September findet der bundesweite Warntag statt. Informieren Sie sich über Änderungen im Bahnverkehr, Anwohnerparken und mehr.

Am 11. September findet der bundesweite Warntag statt. Informieren Sie sich über Änderungen im Bahnverkehr, Anwohnerparken und mehr.
Am 11. September findet der bundesweite Warntag statt. Informieren Sie sich über Änderungen im Bahnverkehr, Anwohnerparken und mehr.

Wichtige Änderungen im September: Warntag, S-Bahn und ePA-Umstellung!

Am 11. September 2025 findet der fünfte bundesweite Warntag statt. Um 11 Uhr werden Sirenen ausgelöst und Warnmeldungen über diverse Kanäle verbreitet, um die Bevölkerung für den Ernstfall zu sensibilisieren und die Warnmittel zu testen. Die Entwarnung erfolgt gegen 11:45 Uhr. In diesem Zusammenhang wird auch empfohlen, persönliche Notfallvorräte sowie die Smartphone-Einstellungen zu überprüfen, um für einen möglichen Notfall gerüstet zu sein, wie rbb24 berichtet.

Ab dem 9. September werden zudem die S-Bahn-Ringbahnlinien S41 und S42 wieder zwischen Greifswalder Straße und Gesundbrunnen fahren. Dies geschieht im Zuge von Bauarbeiten an der Schönhauser Allee, welche weitere Änderungen im S-Bahn-Verkehr zur Folge haben. Bis zum 19. September entfallen Halte zwischen Bad Belzig und Beelitz-Heilstätten, während von 24. September bis 13. Dezember 2025 Gleiserneuerungen auf der Anhalter Bahn zwischen Südkreuz und Niedergörsdorf stattfinden werden. Diese Veränderungen haben auch Auswirkungen auf den Fernverkehr, da Halte in Lutherstadt Wittenberg und Berlin-Südkreuz entfallen und teilweise Ersatzverkehr mit Bussen eingeführt wird.

Änderungen im Anwohnerparken und weitere Themen

Die Preise für Anwohnerparkausweise in Potsdam steigen ab dem 1. September auf 145 Euro pro Jahr, vorher waren es erst 30 Euro. Ausweise mit zweijähriger Gültigkeit kosten künftig 275 Euro. Betroffen sind insgesamt 8.000 Anwohnerparkplätze, wobei bereits ausgestellte Ausweise weiterhin gültig bleiben.

Eine wichtige Neuerung betrifft die elektronische Patientenakte (ePA), deren Übergangsfrist am 30. September endet. Ab dem 1. Oktober müssen Ärzte, Apotheken und Krankenkassen die ePA nutzen, sofern kein Widerspruch der Versicherungsnehmer vorliegt. Die ePA ermöglicht die Speicherung und den Austausch von Gesundheitsdaten und soll bis Mitte Februar 2025 für alle gesetzlich Versicherten automatisch eingerichtet werden, falls sie nicht widersprechen, wie von MDR berichtet. Wichtige Daten sollen in der ePA nach Vorgaben der Patienten verarbeitet werden, und Patienten haben die Möglichkeit, den Zugriff auf ihre Daten zeitlich und inhaltlich zu beschränken.

Heckenschnittverbot und Datenschutz

Ein weiteres wichtiges Thema ist das Heckenschnittverbot, das bis zum 30. September gilt, um brütende Vögel zu schützen. Radikaler Schnitt oder die Beseitigung von Gehölzen bleiben bis zu diesem Datum verboten, Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Des Weiteren wird ab 12. September von den Herstellern vernetzter Produkte gefordert, offenzulegen, welche Daten gesammelt werden. Diese Maßnahme orientiert sich am EU-Data-Act, der 2024 in Kraft tritt.

Ab 1. September wird zudem eine Änderung bei Google Maps wirksam: Nutzer können anderen nicht mehr folgen oder selbst Follower haben, was eine signifikante Reduzierung der Funktionen darstellt und Empfehlungen sowie geteilte Listen nicht mehr direkt angezeigt werden.

Die Entwicklung der ePA ist in vollem Gange. Ab Anfang 2025 wird die ePA schrittweise eingeführt, einzig erforderlich ist, dass kein Widerspruch durch die Versicherten eingelegt wird. Die Diskussion über die Rechte der Patienten in Bezug auf ihre Daten zeigt, dass es ein zunehmendes Bewusstsein für Datenschutzfragen im Gesundheitswesen gibt, betont Ärzteblatt. Die ePA soll Patienten helfen, ihre Informationen besser zu verwalten und zugänglich zu machen, während gleichzeitig umfangreiche Widerspruchsmöglichkeiten und Datenschutzrechte gewahrt bleiben.