Am 8. Juli 2025 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden, dass die Regelungen zur Begrenzung der Trinkwasserbezugsmengen durch den Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) teilweise rechtswidrig sind. Diese Entscheidung fiel nach einem Normenkontrollantrag von drei Grundstückseigentümern, die die rechtlichen Grundlagen der wasserversorgenden Vorschriften in Frage gestellt hatten. Das Gericht kritisierte die Wasserversorgungssatzung als „zu unbestimmt“, da es an klaren Maßstäben für die gewährten Trinkwassermengen mangele. Der OVG forderte eine Überarbeitung dieser Regelungen, um den hohen Stellenwert der Trinkwasserversorgung zu berücksichtigen.
Die bestehende Satzung verpflichtet Grundstückseigentümer, bis spätestens März 2030 eine Anschlussgenehmigung zu beantragen, die die maximale Trinkwassermenge für jedes Grundstück festlegt. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die aktuellen Regelungen nicht hinreichend bestimmt sind und forderte detailliertere Vorschriften. Bei drohender Wasserknappheit bleibt dem Verband jedoch die Ermächtigung vorbehalten, den Verbrauch einzuschränken; Maßnahmen wie Bewässerungsverbote sind zulässig, müssen sich allerdings an der konkreten Gefahrenlage orientieren, berichtet rbb24.
Deckelung der Wasserversorgung für Neukunden
Angesichts der Herausforderungen in der Wasserverfügbarkeit hat der Wasserverband Strausberg-Erkner bereits begonnen, Verträge mit Neukunden im Privathaushaltsbereich zu schließen, die eine Deckelung der Wasserversorgung vorsehen. Pro Person sind jährlich lediglich 37 Kubikmeter Wasser vorgesehen. Diese Maßnahme wurde bereits im Dezember 2022 angekündigt, da bestehende Flächennutzungspläne und die zunehmende Verdichtung in den Gemeinden zur Ausschöpfung der Wasserreserven führen. Für den Elektroautobauer Tesla in Grünheide stellt der WSE ebenfalls Wasser bereit, obwohl der Verband nur eine limitierte Genehmigung zur Grundwasserentnahme hat, wie maz-online berichtet.
Betroffene Kunden müssen damit rechnen, dass bei Überschreitung der vereinbarten Wassermenge Ordnungs- oder Bußgelder drohen, ein Stopp der Wasserversorgung allerdings nicht vorgesehen ist. Auch das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat erklärt, dass trotz sinkender Grundwasserbestände eine ausreichende Deckung der Entnahmemengen möglich sei. Dies steht im Kontrast zu den Berliner Wasserbetrieben, die bisher keine Notwendigkeit sehen, die Wassermenge für Endverbraucher zu begrenzen. Berlin kann eine bessere Wasserförderung gewährleisten, da zwei Drittel des Trinkwassers aus Uferfiltrat stammen.
Globale Wasserkrisen und ihre Auswirkungen
Diese Situation ist nicht nur lokal zu beobachten. Weltweit haben über 2 Milliarden Menschen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser, wie der aktuelle Weltwasserbericht der UNESCO zeigt. Bis 2030 sollen laut UN alle Menschen Zugang zu sicherem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen erhalten, doch die aktuellen Prognosen deuten darauf hin, dass diese Ziele verfehlt werden könnten. Mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung leidet saisonal unter Wasserknappheit, und ein Viertel ist extrem hohem Wasserstress ausgesetzt. Landwirtschaft ist für etwa 70% des entnommenen Süßwassers verantwortlich, was auch die Konkurrenz zwischen verschiedenen Nutzungen hervorhebt, berichtet tagesschau.de.
Wasserknappheit kann die Gefahr von Infektionskrankheiten erhöhen, insbesondere in Krisenregionen. UNICEF hat darauf hingewiesen, dass fehlendes oder verschmutztes Wasser besonders gefährlich für Kinder ist. In Konfliktgebieten wie dem Gazastreifen oder der Ukraine ist der Zugang zu Wasser oft stark eingeschränkt. Die internationale Zusammenarbeit bei der Nutzung grenzüberschreitender Wasserressourcen wird daher immer wichtiger, um Spannungen zu reduzieren und möglicherweise zukünftige Konflikte zu vermeiden.