Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur rechtsextremen Anschlagsserie in Berlin-Neukölln hat kürzlich den dritten Beweiskomplex abgeschlossen. In einer Befragung des ehemaligen stellvertretenden Generalstaatsanwalts und aktuellen Justizstaatssekretärs Dirk Feuerberg lobte der Ausschussvorsitzende Vasili Franco (Grüne) die Arbeit der Generalstaatsanwaltschaft als vorbildlich und professionell. Trotz der ersten Verurteilungen im Neukölln-Komplex konnte der Ausschuss keine Hinweise auf absichtliche oder politisch motivierte Verfehlungen der Staatsanwaltschaft finden, wie [Tagesspiegel](https://www.tagesspiegel.de/berlin/u-ausschuss-zu-rechten-anschlagen-in-neukolln-keine-konkreten-hinweise-auf-verfehlungen-der-staatsanwaltschaft-13410205.html) berichtet.
Die Ermittlungen konzentrierten sich auf mindestens 72 rechtsextreme Straftaten, darunter 27 Brandanschläge. Ende 2024 wurden zwei Neonazis, Sebastian T. und Tilo P., zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, deren Urteile jedoch noch nicht rechtskräftig sind. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft übernahm das Verfahren im Jahr 2020, nachdem ein Chat eines Hauptverdächtigen ans Licht kam, der den Eindruck erweckte, bei der Staatsanwaltschaft habe man nichts zu befürchten. Die Befürchtung einer möglichen Befangenheit des Oberstaatsanwalts F. tauchte auf, konnte jedoch nicht belegt werden.
Ermittlungen und Herausforderungen
Feuerberg kritisierte die bisherige Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft. Er betonte, dass die Staatsschutzabteilung aufgrund von Personalmangel und Überlastung nicht in der Lage war, die Fälle adäquat zu bearbeiten. Abgeordnete berichteten von „bemerkenswerten Erinnerungslücken“ einiger Vertreter der Staatsanwaltschaft, insbesondere von Ralph Knispel, dem ehemaligen Leiter der Abteilung Staatsschutz. Dies wirft Fragen zur Aufklärung rechtsextremer Fälle auf, da Knispel sich an die Verfahren oder die leitenden Ermittler nicht erinnern konnte.
Ein besseres Fehlerbewusstsein bei den Staatsanwälten sei erforderlich, um die Straftatenserie konzentrierter zu bearbeiten. Bei den Verurteilungen von T. und P. wurde festgestellt, dass das Landgericht Berlin im Berufungsprozess ausreichende Beweise für ihre Taten sah. Sebastian T. wurde zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, während Tilo P. zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt wurde, was eine frühere Strafe aufgrund gefährlicher Körperverletzung einbezog, wie [RBB24](https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/01/berlin-neukoelln-rechtsextreme-brandserie-sebastian-t-tilo-p-urteil-nicht-rechtskraeftig-revision-eingelegt.html) berichtete.
Anstieg rechtsextremer Straftaten
Der Anstieg der rechtsextremistischen Gewalt in Deutschland bleibt besorgniserregend. Laut Angaben des Verfassungsschutzes stieg die Gesamtzahl rechtsextremistischer Delikte im Jahr 2023 auf 25.660, was einem Anstieg von 22,4 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Anzahl rechtsextremistisch motivierter Gewalttaten belief sich auf 1.148, ein Anstieg von 13,0 %. Besonders alarmierend sind die 933 fremdenfeindlichen Gewalttaten im Jahr 2023, ein Anstieg von 17,2 % im Vergleich zum Vorjahr, wie auf der Website des [Verfassungsschutzes](https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/rechtsextremismus/zahlen-und-fakten/zahlen-und-fakten_artikel.html) erläutert wird.
Diese Entwicklungen unterstreichen die Dringlichkeit von Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss sowie die Justiz stehen vor der Herausforderung, die strukturellen Mängel in der Aufklärung rechtsextremer Straftaten zu beseitigen und ein effektives Vorgehen gegen diese Tendenzen zu fördern.