Heute ist der 26.02.2026 und im Bezirk Treptow-Köpenick gibt es erfreuliche Neuigkeiten aus der Welt der Bildung und Jugendhilfe. Die Bezirksstadträte für Jugend und Schule haben eine bezirkliche Rahmenkonzeption zur Kooperation von Schule und Jugendhilfe unterzeichnet. Diese wegweisende Rahmenkonzeption schafft eine verbindliche Grundlage für die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure. Das übergeordnete Ziel dieser Initiative ist die ganzheitliche Förderung von Kindern und jungen Menschen im Bezirk, die frühzeitige Erkennung sozialer Bedarfe sowie die Bereitstellung passgenauer Unterstützungsangebote.
Besonders betont Jugendstadtrat André Grammelsdorff die enorme Bedeutung der Verzahnung von Bildung und Jugendhilfe. Er ist der Ansicht, dass nur durch eine enge Kooperation die bestmögliche Förderung jedes einzelnen Kindes gewährleistet werden kann. Die Rahmenkonzeption, an der seit 2014 gearbeitet wurde, soll als Orientierungsrahmen für gemeinsame Prozesse, klare Zuständigkeiten und abgestimmte Handlungsstrategien dienen. Die maßgebliche Beteiligung von Frau Seidel-Nick, der Referatsleiterin der Schulaufsicht, stellt einen wichtigen Teil des Entwicklungsprozesses dar. Diese Initiative wird nicht nur die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe nachhaltig stärken, sondern auch strategisch weiterentwickeln.
Rechtliche Grundlagen und Entwicklung der Kooperation
Die rechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule sind in verschiedenen Gesetzen verankert, darunter die Schulgesetze der Länder und das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG, SGB VIII). Insbesondere relevante Passagen im SGB VIII, wie § 11, § 13 und § 81, bieten einen rechtlichen Rahmen, der die Zusammenarbeit fördern soll. Seit dem Jahr 2000 hat sich die Entwicklung von Kooperationsformen intensiviert, insbesondere im Kontext der PISA-Debatte, die das Verständnis von Bildung im umfassenden Sinn in den Vordergrund gerückt hat.
Ein Grundsatzdokument, das von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) herausgegeben wurde, thematisiert die Hemmnisse der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe. Trotz der rechtlichen Vorgaben und des Wunsches der Beteiligten gibt es immer noch Forschungsbedarf zu den Gründen für mangelnde Kooperation, wie eine empirische Untersuchung zeigt. Hier wird eine Forschungslücke sichtbar, die es zu schließen gilt, um die Zusammenarbeit zu optimieren.
Schulsozialarbeit und Qualitätsentwicklung
Die Schulsozialarbeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Jugendhilfe, jedoch variieren die Regelungen in den einzelnen Bundesländern. In vielen Schulgesetzen sind die Regelungen spärlich, häufig finden sie sich nur in Verordnungen. Um die Qualität der Kooperation zwischen Jugendsozialarbeit und Schule zu verbessern, wurde die Expertise im Auftrag der Max-Traeger-Stiftung in Auftrag gegeben. Diese untersucht die erforderlichen Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Ein weiterer Aspekt, der in der Diskussion um die Kooperation von Schule und Jugendhilfe eine wichtige Rolle spielt, ist die Teilhabe. Es wird oft angenommen, dass Schulbesuch und Arbeitsstelle automatisch gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Das Gegenteil ist jedoch der Fall: Die konkrete Ausgestaltung der Orte hat entscheidenden Einfluss auf die Teilhabe der Jugendlichen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat Leitgedanken zur Kooperation von Schule und Jugendhilfe veröffentlicht, die ein konsistentes Gesamtsystem von öffentlicher Bildung, Erziehung und Betreuung fordern.
Die Entwicklung einer kooperativen Kultur zwischen Schulen und Jugendhilfeträgern ist von zentraler Bedeutung für die Zukunft junger Menschen in Treptow-Köpenick. Durch die neuen Rahmenbedingungen und die gesetzlich verankerten Möglichkeiten wird eine nachhaltige Verbesserung der Bildungs- und Betreuungsangebote angestrebt. Um mehr über die aktuellen Entwicklungen zu erfahren, können Sie die vollständige Pressemitteilung auf der Webseite des Bezirksamts nachlesen: hier.
Für weitere Informationen zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule sowie deren rechtlichen Grundlagen besuchen Sie bitte diese informative Seite: hier.