Am 29. Februar 2024 führten das Ordnungsamt Treptow-Köpenick, das Landeskriminalamt, das Finanzamt für Körperschaften II, und das Finanzamt Treptow-Köpenick einen Verbundeinsatz im Gewerbebereich durch. Dieser Einsatz wurde im Rahmen eines kommunalen Erfahrungsaustausches zu illegalem Glücksspiel durchgeführt und umfasste auch Dienstkräfte der Hamburger Polizei sowie der Bezirksverwaltung des Hamburger Bezirks Harburg. Während des Einsatzes wurden in verschiedenen Objekten mit Glücksspielangeboten Verstöße gegen geltende Gesetze festgestellt, darunter die Spielverordnung, die Gewerbeordnung, das Spielhallengesetz Berlin und den Glücksspielstaatsvertrag 2021. Vier Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit wurden sichergestellt und entsprechende Verfahren eingeleitet. Die Steuerverwaltung führte zudem Vollstreckungsmaßnahmen zur Pfändung des Inhalts von Geldgewinnspielgeräten durch, wobei eine mittlere fünfstellige Summe sichergestellt wurde. Das Ordnungsamt Treptow-Köpenick führt regelmäßig Verbundeinsätze zur Gewerbeüberwachung durch, um die Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit mit anderen Kommunen dient dem Erfahrungsaustausch und der Optimierung der eigenen Vorgehensweisen im Bereich der Gewerbeüberwachung. In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Informationen zu diesem Verbundeinsatz zusammengefasst: | Datum des Verbundeinsatzes | 29. Februar 2024 | |----------------------------|-------------------| | Beteiligte Behörden | Ordnungsamt Treptow-Köpenick, Landeskriminalamt, Finanzamt für Körperschaften II, Finanzamt Treptow-Köpenick, Hamburger Polizei, Bezirksverwaltung Harburg | | Anlass | Bekämpfung von illegalem Glücksspiel im Gewerbebereich | | Festgestellte Verstöße | Spielverordnung, Gewerbeordnung, Spielhallengesetz Berlin, Glücksspielstaatsvertrag 2021 | | Sichergestellte Geräte | 4 Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit | | Sicherstellungssumme | Mittlerer fünfstelliger Bereich | Diese Maßnahmen zeigen das Engagement der Behörden, um illegale Glücksspielaktivitäten zu bekämpfen und die Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Kommunen ermöglicht zudem den Erfahrungsaustausch und die Optimierung der Vorgehensweisen im Bereich der Gewerbeüberwachung.
Quelle: www.berlin.de
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