In der Nacht auf Freitag, den 28. Februar 2026, hat die Berliner Polizei in Treptow-Köpenick drei junge Autodiebe festgenommen. Die Festnahme ereignete sich auf einem Parkplatz am Adlergestell, als die Beamten gerade die Anzeige eines Fahrzeugbesitzers aufnahmen. Dieser hatte bemerkt, dass sein Renault auf der Straße Zur Gartenstadt verschwunden war und daraufhin über die Internetwache der Polizei Anzeige erstattet. Während die Polizei die Formalitäten klärte, meldeten sich Kollegen eines benachbarten Polizeiabschnitts und entdeckten den gestohlenen Renault auf dem Parkplatz. Die drei Tatverdächtigen im Alter von 17, 21 und 27 Jahren wurden vorläufig festgenommen.

Die Tatverdächtigen wurden erkennungsdienstlich behandelt und später wieder entlassen, während das Auto dem rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben wurde. Ein Fachkommissariat der Berliner Polizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Diese rasche Festnahme ist ein gutes Beispiel für die Zusammenarbeit der verschiedenen Polizeiabschnitte und zeigt, wie wichtig schnelles Handeln in solchen Fällen ist. Mehr zu diesem Vorfall können Sie in dem Artikel auf Tag24 nachlesen.

Weitere Autodiebstähle in Berlin

Die Berliner Polizei ist nicht nur mit diesem Fall beschäftigt. Aktuell wird auch nach zwei weiteren Tatverdächtigen für einen Autodiebstahl gesucht, der zwischen dem 31. März 2025, 17 Uhr, und dem 1. April 2025, 9 Uhr, auf einem Mieterparkplatz in der Schlierseestraße 2 in Grünau stattfand. Hier wurde ein Kia Sorento gestohlen. Die Kriminalpolizei bittet die Öffentlichkeit um Hinweise zur Identität und zu den Aufenthaltsorten der abgebildeten Personen. Hinweise können direkt an das Fachkommissariat der Polizeidirektion 3 (Ost) gegeben werden, entweder telefonisch unter (030) 4664-372215 während der Bürozeiten oder unter (030) 4664-371100 außerhalb dieser Zeiten. Alternativ können auch Hinweise per E-Mail an Dir3K22@polizei.berlin.de gesendet werden.

Versicherungsschutz bei Autodiebstahl

Bei einem Autodiebstahl stellt sich natürlich auch die Frage des Versicherungsschutzes. Eine Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden nach Autodiebstahl. Wer eine Vollkaskoversicherung hat, ist automatisch auch durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Im Falle eines Diebstahls erhält der Versicherungskunde den Wiederbeschaffungswert seines Fahrzeugs, wobei die Selbstbeteiligung von der Versicherung abgezogen wird. Positiv zu vermerken ist, dass es bei der Teilkaskoversicherung keine Rückstufung gibt, da es keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt. Darüber hinaus deckt die Teilkaskoversicherung auch Diebstahl von fest verbauten Autoteilen, wie Bordcomputer, Airbags oder Radios, ab. Für weitere Informationen über den Versicherungsschutz bei Autodiebstahl kann die Webseite des GDV besucht werden.