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Telekom: Widerspruch gegen Höckes falsche Behauptung

Telekom kämpft gegen falsche Behauptungen: Berichtigung zu Höckes Aussage über Naziparole

Die Deutsche Telekom weist die Behauptung des AfD-Politikers Björn Höcke über einen angeblichen früheren Werbeslogan des Unternehmens zurück und prüft rechtliche Schritte. Höcke hatte behauptet, dass die Telekom den Satz „Alles für Deutschland“ als Werbespruch verwendet habe, was von der Telekom als falsch bezeichnet wurde. Es wird an seine Anwälte weitergeleitet.

Der fragliche Satz ist eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP. Aufgrund der Verwendung dieser Parole in einer Rede muss sich Höcke kommende Woche vor dem Landgericht in Halle wegen des Vorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen verantworten.

Die Telekom hatte bereits im vergangenen Jahr Maßnahmen gegen die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel ergriffen, nachdem diese ähnliche Aussagen getroffen hatte. Weidel wurde aufgefordert, solche Behauptungen zu unterlassen, woraufhin sie zusagte, dies künftig zu tun.

Höcke verteidigte sich im TV-Duell damit, dass er während der Rede nicht wusste, dass es sich um eine SA-Parole handelte und bezeichnete den Satz als „Allerweltsspruch“. Die Telekom setzt auf rechtliche Schritte gegen Höckes Aussagen und betont die Unwahrheit bezüglich des angeblichen Werbeslogans der Vergangenheit.

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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