Die Deutsche Telekom hat eine Behauptung des AfD-Politikers Björn Höcke bezüglich eines früheren Werbeslogans des Unternehmens zurückgewiesen und prüft nun rechtliche Schritte. Höcke hatte während eines TV-Duells behauptet, dass die Telekom den Satz „Alles für Deutschland“ als Werbespruch verwendet habe, was das Unternehmen entschieden zurückweist. Ein Unternehmenssprecher erklärte, dass die Behauptung falsch sei und rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Es handelt sich bei dem genannten Satz um eine verbotene Losung der NSDAP-Sturmabteilung (SA). Aufgrund der Verwendung dieser Parole in einer Rede muss sich Höcke in der kommenden Woche vor dem Landgericht in Halle wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen verantworten.
Die Telekom hatte im vergangenen Jahr bereits gegen die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel vorgegangen, die ebenfalls behauptet hatte, dass der betreffende Satz einst als Werbeslogan des Unternehmens gedient habe. Nach einem entsprechenden Hinweis durch die Telekom hatte Weidel zugesagt, diese Behauptung künftig zu unterlassen.
In dem TV-Duell verteidigte Höcke, der selbst Geschichtslehrer ist, seine Wortwahl und beteuerte, während der Rede nicht gewusst zu haben, dass es sich um eine SA-Parole handelte. Er bezeichnete den Satz als „Allerweltsspruch“. Die Telekom wies die Behauptung jedoch erneut entschieden zurück und sieht die Notwendigkeit rechtlicher Schritte, um gegen die falschen Aussagen vorzugehen.