Die Deutsche Telekom hat klargestellt, dass die Aussage des AfD-Politikers Björn Höcke bezüglich eines angeblichen früheren Werbeslogans des Unternehmens falsch ist. Höcke behauptete, dass die Telekom vor einigen Jahren den Satz „Alles für Deutschland“ als Werbespruch verwendet habe, was von einem Unternehmenssprecher als unwahr bezeichnet wurde, was rechtliche Schritte zur Folge haben könnte.
Es handelt sich bei dem genannten Satz um eine verbotene Losung der SA (Sturmabteilung) der NSDAP, und Höcke muss sich vor Gericht verantworten, da er diese Parole in einer Rede benutzt haben soll. Es wurde Anklage wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen erhoben, und ein Verfahren vor dem Landgericht in Halle steht bevor.
Die Telekom hat bereits im vergangenen Jahr gegen die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel Maßnahmen ergriffen, nachdem sie ähnliche Behauptungen bezüglich des Werbeslogans aufgestellt hatte. Weidel wurde aufgefordert, diese Aussagen zu unterlassen, und sie versprach, dies in Zukunft zu tun.
In einem TV-Duell verteidigte Höcke seine Wortwahl und behauptete, er habe während der Rede nicht erkannt, dass es sich um eine SA-Parole handelte. Er bezeichnete den Satz als „Allerweltsspruch“. Trotzdem steht er vor rechtlichen Konsequenzen aufgrund der Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen in seiner Rede.