Die Deutsche Telekom hat entschieden, gegen die Aussage von AfD-Politiker Björn Höcke vorzugehen, bei der er behauptete, dass das Unternehmen in der Vergangenheit den Slogan „Alles für Deutschland“ verwendet habe. Ein Unternehmenssprecher wies diese Behauptung zurück und kündigte rechtliche Schritte an.
Es handelt sich bei dem genannten Satz um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP. Aufgrund der Verwendung dieser Parole in einer Rede steht Höcke kommende Woche vor dem Landgericht in Halle wegen des Vorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen.
Die Telekom hatte im vorangegangenen Jahr bereits rechtliche Schritte gegen die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel unternommen, nachdem sie ebenfalls behauptet hatte, dass der Konzern den besagten Slogan in der Vergangenheit als Werbespruch genutzt habe. Weidel wurde aufgefordert, diese Behauptung zu unterlassen, was sie zugesagt hat.
In dem TV-Duell verteidigte Höcke seine Wortwahl und erklärte, dass er während der Rede nicht wusste, dass es sich um eine SA-Parole handelte. Er bezeichnete den Satz als „Allerweltsspruch“. Die Telekom prüft nun weitere rechtliche Schritte gegen Höcke aufgrund seiner falschen Aussage über das Unternehmen.