Die Deutsche Telekom hat eine Aussage des AfD-Politikers Björn Höcke bezüglich eines mutmaßlichen früheren Werbeslogans des Unternehmens zurückgewiesen und erwägt rechtliche Schritte. Im TV-Duell mit dem CDU-Politiker Mario Voigt behauptete Höcke, dass die Telekom vor einigen Jahren den Satz „Alles für Deutschland“ als Werbespruch verwendet habe. Ein Telekom-Sprecher bezeichnete diese Behauptung als falsch und kündigte rechtliche Schritte an.
Es handelt sich bei dem genannten Satz um eine verbotene Losung der SA, der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP. Björn Höcke soll die Parole in einer Rede verwendet haben, weshalb er sich vor dem Landgericht in Halle wegen des Vorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen verantworten muss. Dieser Vorfall zeigt die Sensibilität und Konsequenzen im Umgang mit historisch belasteten Parolen und Symbolen.
Die Telekom hat bereits im vergangenen Jahr gegen die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel rechtliche Schritte eingeleitet, nachdem auch sie behauptet hatte, dass der besagte Satz früher von der Telekom als Werbeslogan genutzt wurde. Die Unternehmenssprecherin betonte die Wichtigkeit der Richtigstellung solcher Falschinformationen und die Aufforderung an Politiker, falsche Behauptungen zu unterlassen.
Björn Höcke verteidigte seine Wortwahl im TV-Duell und erklärte, dass er während seiner Rede nicht gewusst habe, dass es sich um eine SA-Parole handelte. Er bezeichnete den Satz als „Allerweltsspruch“. Diese Kontroverse zeigt die Bedeutung der Sensibilisierung für historische Begriffe und die Verantwortung der Politiker im Umgang mit solchen Themen.