Die Deutsche Telekom widerspricht einer Aussage des AfD-Politikers Björn Höcke zu einem angeblichen früheren Werbeslogan des Unternehmens und prüft rechtliche Schritte. Der AfD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Thüringen hatte behauptet, dass die Telekom vor einigen Jahren den Satz „Alles für Deutschland“ als Werbespruch verwendet habe. Ein Unternehmenssprecher erklärte, dass die Behauptung falsch sei und rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Es handelt sich bei dem genannten Satz um eine verbotene Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP. Aufgrund der Verwendung dieser Parole in einer Rede muss Björn Höcke kommende Woche vor dem Landgericht in Halle wegen des Vorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen erscheinen.
Die Telekom war bereits im vergangenen Jahr gegen die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel vorgegangen, die ebenfalls behauptet hatte, dass der Konzern diesen Satz in der Vergangenheit als Werbeslogan genutzt habe. Die Telekom forderte daraufhin Weidel auf, diese Aussage zu unterlassen, was sie zukünftig zusagte.
Im TV-Duell verteidigte Höcke seine Wortwahl und erklärte, dass er während der Rede nicht gewusst habe, dass es sich um eine SA-Parole handelte. Er bezeichnete den Satz als „Allerweltsspruch“. Der Fall wirft damit auch Fragen zur historischen Kenntnis und Verantwortung von Politikern auf.