Die Deutsche Telekom hat die Behauptung von AfD-Politiker Björn Höcke bezüglich eines angeblichen früheren Werbeslogans des Unternehmens zurückgewiesen und prüft rechtliche Schritte. Der AfD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Thüringen behauptete während eines TV-Duells gegen den CDU-Politiker Mario Voigt, dass die Telekom den Satz "Alles für Deutschland" als Werbespruch verwendet habe. Dies wurde von einem Unternehmenssprecher als falsch deklariert, und rechtliche Schritte werden in Erwägung gezogen. Es handelt sich bei dem genannten Satz um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP. Aufgrund der Verwendung dieser Parole in einer Rede muss sich Höcke kommende Woche vor dem Landgericht in Halle wegen des Vorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen verantworten. Die Telekom hatte bereits im vergangenen Jahr Maßnahmen gegen die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel ergriffen, als diese ebenfalls falsche Angaben über einen ehemaligen Werbeslogan des Unternehmens machte. Frau Weidel wurde aufgefordert, die Behauptung zu unterlassen, woraufhin eine Zusage zur zukünftigen Vermeidung gegeben wurde. Björn Höcke verteidigte im TV-Duell seine Wortwahl und behauptete, er habe während der Rede nicht gewusst, dass es sich um eine SA-Parole handelte. Er bezeichnete den Satz als "Allerweltsspruch".Die Telekom beharrt darauf, dass solche falschen Aussagen nicht toleriert werden und rechtliche Schritte gegen irreführende Behauptungen unternommen werden.
NAG Redaktion
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