Am Ellwanger Landgericht wurde ein 26-jähriger Syrer wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch verurteilt. Der Angeklagte hatte im vergangenen April eine 13-Jährige sexuell missbraucht und vergewaltigt. Außerdem missbrauchte er ein weiteres, 11-jähriges Mädchen sexuell. Das Urteil: vier Jahre und sechs Monate Gefängnis.
Die Begegnungen zwischen dem Angeklagten und den Mädchen fanden im April 2023 statt. Unter anderem traf sich der Mann mit der 13-Jährigen auf einem Sportplatz und zwang sie zum Geschlechtsverkehr. Das Mädchen sagte, sie habe mehrfach klar gemacht, dass sie nicht einverstanden sei. In einem anderen Fall hatte der Angeklagte sich mit einer 11-Jährigen in seiner Wohnung getroffen, um zu „kuscheln“, was zu sexuellem Missbrauch führte.
Zeugenaussagen belasten den Täter
Im Prozess sagten mehrere Zeugen aus, darunter die Cousine der vergewaltigten 13-Jährigen und eine ermittelnde Polizeibeamtin. Die Cousine erläuterte, dass das Opfer den Täter über die App Snapchat kennengelernt habe. Sie selbst sei am Tatabend in der Nähe gewesen und habe bemerkt, dass etwas nicht stimmte, da ihre Cousine eingeschüchtert wirkte.
Die betroffene 13-Jährige gestand später unter Tränen, dass sie gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr hatte. Der Angeklagte drohte ihr sogar mit dem Tod, falls sie jemandem davon erzählen würde, als sie ihn später telefonisch damit konfrontierte, tat er die Drohung als Scherz ab.
Morddrohungen und Polizeiermittlungen
Ermittlungen ergaben, dass der Angeklagte auch anderen Kindern Schaden zugefügt hatte. Die Polizei nahm die Anzeige der 13-Jährigen entgegen und vernahm sie noch am gleichen Tag. Sie gab an, den Mann etwa eine Woche vor dem Vorfall auf Snapchat kennengelernt zu haben. Am Tatabend trafen sie sich erneut, was zur Vergewaltigung führte.
Ein weiteres Mädchen, ebenfalls auf Snapchat bekannt, war die 11-Jährige, die er in seiner Wohnung missbrauchte. Die Ermittlerin kontaktierte deren Mutter und erfuhr bei der Vernehmung des Mädchens von den weiteren Übergriffen.
Dank eines von der 13-Jährigen aufgenommenen Fotos des Täters konnte die Polizei ihn identifizieren. Mit Hilfe der sozialen Netzwerkplattform Snapchat wurde seine E-Mail-Adresse und sein vollständiger Name ermittelt.
Verhandlung und Strafe hinter verschlossenen Türen
Die Plädoyers der Staatsanwaltschaft, der Nebenklage und der Verteidigung fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Vorsitzende Richter Jochen Fleischer verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Laut Fleischer sei es unmöglich, dass die detaillierten Aussagen der Mädchen innerhalb der kurzen Zeitspanne zwischen Tat und Aussage erfunden seien. Für die Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch erhielt der Täter drei Jahre und neun Monate, für den sexuellen Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch ohne Körperkontakt ein Jahr und sechs Monate. Daraus bildete das Gericht die Gesamtstrafe.
Weitere Informationen können in einem ausführlichen Bericht auf www.schwaebische.de nachgelesen werden.