Studierende atmen auf: Rundfunkbeitrag entfällt ab Oktober 2025!

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Ab Oktober 2025 dürfen Studierende und weitere Gruppen unter bestimmten Voraussetzungen vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Erfahren Sie alles Wichtige zur neuen Regelung.

Ab Oktober 2025 dürfen Studierende und weitere Gruppen unter bestimmten Voraussetzungen vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Erfahren Sie alles Wichtige zur neuen Regelung.
Ab Oktober 2025 dürfen Studierende und weitere Gruppen unter bestimmten Voraussetzungen vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Erfahren Sie alles Wichtige zur neuen Regelung.

Studierende atmen auf: Rundfunkbeitrag entfällt ab Oktober 2025!

Ab dem 1. Oktober 2025 treten neue Regelungen für den Rundfunkbeitrag in Kraft. Diese Reform ermöglicht einer größeren Anzahl von Personen, sich von der Zahlung des Beitrags zu befreien. Insbesondere Studierende, Empfänger von Bürgergeld und weitere Gruppen mit geringem Einkommen profitieren von dieser Maßnahme. Bisher waren viele Studierende, die BAföG beziehen, gezwungen, den vollen monatlichen Beitrag von 18,36 Euro zu zahlen, selbst wenn ihr Einkommen sehr begrenzt war. Nur solche Studierenden, die zusätzlich Sozialleistungen erhielten, konnten sich bisher von der Zahlpflicht befreien lassen, wie die Berliner Zeitung berichtet.

Mit den neuen Regelungen können ab Oktober 2025 Studierende, die BAföG beziehen und nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag stellen. Dies stellt eine wesentliche Entlastung für viele finanzschwache Studierende dar, die angesichts steigender Lebenshaltungskosten oft unter Druck stehen. Die erhoffte Ersparnis beträgt für diese Gruppe bis zu 220,32 Euro jährlich, was einen bedeutenden finanziellen Unterschied machen kann, insbesondere zum Beginn des Wintersemesters, das traditionell Mitte Oktober startet.

Die Anspruchsgruppen im Überblick

  • Studierende, die BAföG beziehen und erstmals alleine wohnen.
  • Empfänger von Bürgergeld (ALG II / Hartz IV)
  • Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII)
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Blinde und bestimmte schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „RF“

Um von der Beitragspflicht befreit zu werden, müssen Betroffene aktiv einen Antrag beim Beitragsservice stellen und entsprechende Nachweise erbringen. Für BAföG-Empfänger besteht zudem die Möglichkeit, auch ihre Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner von der Beitragspflicht zu befreien. Internationale Studierende haben in der Regel keinen Anspruch auf eine Befreiung, es sei denn, sie erhalten BAföG oder können eine Bedürftigkeit nachweisen. Härtefallbefreiungen sind ebenfalls möglich, müssen jedoch genauestens dokumentiert werden, um die Bedürftigkeit nachzuweisen.

Der Rundfunkbeitrag dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland, der eine wichtige Rolle in der Bereitstellung hochwertiger Informationen und Unterhaltung spielt. Er basiert auf einem Solidarmodell, bei dem alle Bürger zur Finanzierung beitragen. In Wohngemeinschaften muss nur eine volljährige Person den Beitrag anmelden, während in Studierendenwohnheimen unabhängig von der Zimmerausstattung ebenfalls Beiträge gezahlt werden müssen, wie von der Ruhr24 dargelegt.

Für die Antragsstellung sollte der Antrag online ausgefüllt, ausgedruckt und mit den erforderlichen Nachweisen versehen an den Beitragsservice gesendet werden. Die Befreiung gilt ab dem Monat der Antragstellung; rückwirkende Befreiungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Insgesamt bedeutet die bevorstehende Reform eine deutliche Entlastung für viele, die sich in einer finanziell angespannten Lage befinden, wie die offiziellen Informationen auf der Seite des rundfunkbeitrag.de zusammenfassen.