In Berlin ist der private Einsatz von Streusalz zur Bekämpfung von Glätte ab sofort verboten. Dieses Verbot wurde durch den Naturschutzbund NABU vor dem Verwaltungsgericht Berlin durchgesetzt, und der Beschluss datiert auf den 3. Februar 2026. NABU hatte sich erfolgreich gegen eine Allgemeinverfügung der Senatsumweltverwaltung gewehrt, die den Einsatz von Streusalz erlaubte. Laut dem Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) ist die Verwendung von Auftaumitteln aus Umweltgründen grundsätzlich untersagt.

Die Verkehrs- und Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) hatte den Einsatz von Streusalz aufgrund extremer Glättebedingungen kurzfristig erlaubt. Diese Genehmigung sollte bis zum 14. Februar gelten. Doch das Gericht stellte fest, dass die Verfügung der Umweltverwaltung keine rechtliche Grundlage hatte. Ausnahmen vom Verbot sind nur in gesetzlich geregelten Fällen möglich. Zudem versäumte es die Senatsverwaltung, die sofortige Vollziehbarkeit der Verfügung schriftlich zu begründen.

Politische Reaktionen und Gesetzesänderungen

Die Entscheidung hat sowohl Befürworter als auch Kritiker hervorgebracht. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) forderte eine schnelle Änderung des Straßenreinigungsgesetzes. In diesem Kontext haben die Koalitionspartner CDU und SPD bereits eine Gesetzesänderung in das Parlament eingebracht, die frühestens in einem Monat in Kraft treten könnte. Während einige Politiker den Beschluss kritisierten, betonten andere die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung für zukünftige Maßnahmen gegen Glätte.

Die Berliner Stadtreinigung (BSR) ist jedoch weiterhin berechtigt, Tausalz auf Straßen und Radwegen einzusetzen. Die Verantwortung für die Gehwege und Plätze liegt hingegen bei den Eigentümern, von denen sich viele nicht um die Räumung kümmern. Nach den jüngsten Schneefällen wurde der Einsatz gegen Glätte in vielen Bereichen gestoppt, da die BSR sich primär um den Winterdienst auf den Straßen kümmern muss.

Umwelt- und Gesundheitsaspekte

Ein weiterer Aspekt, der in der Diskussion um das Streusalzverbot nicht außer Acht gelassen werden sollte, sind die Umweltschäden, die durch Tausalz verursacht werden. NABU warnt vor den negativen Auswirkungen auf Pflanzen und dem Risiko der Versalzung des Grundwassers. Die BSR-Chefin Stephanie Otto äußerte, dass das Entfernen von Eis mit Werkzeugen effektiver sei als der Einsatz von Streusalz. Dies deutet darauf hin, dass alternative Methoden in der Winterdienstplanung berücksichtigt werden sollten.

Die aktuelle Wetterlage, die neuen Schnee und möglicherweise Eisregen prognostiziert, verstärkt die Dringlichkeit der Diskussion. Berlins Krankenhäuser sind bereits voll mit Menschen, die sich auf glatten Wegen verletzt haben. Die gesundheitlichen Risiken durch Glätte sind also real und müssen in den politischen Entscheidungen Berücksichtigung finden.

Streusalz in Deutschland: Ein regionales Problem

Die Regelungen zum Einsatz von Streusalz variieren stark zwischen den Bundesländern in Deutschland. Während einige Städte, wie Berlin, München und Hamburg, den Einsatz von Streusalz komplett verboten haben, ist in anderen Regionen eine eingeschränkte Nutzung erlaubt. In Nordrhein-Westfalen ist es in vielen Städten verboten, während in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg der Einsatz nur bei extremen Wetterbedingungen gestattet ist.

Diese Unterschiede können zu Verwirrungen führen, und es gibt keine bundeseinheitliche Regelung. Nichteinhaltung der Vorschriften kann zu Verwarnungen oder Bußgeldern führen, die je nach Kommune unterschiedlich hoch ausfallen. Alternativen zu Streusalz, wie Sand, Splitt oder umweltfreundliche Auftaumittel, sollten in Betracht gezogen werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, ohne die Umwelt zu schädigen.

In Berlin ist die Diskussion um das Streusalzverbot also nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch der Umwelt. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts könnte weitreichende Folgen für die Winterdienstpolitik in der Hauptstadt haben und möglicherweise als Vorbild für andere Städte dienen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Artikeln von LTO und Tagesspiegel.