Am Pankower Tor in Berlin zeichnet sich eine komplexe Situation im Zusammenspiel von Naturschutz und städtebaulicher Entwicklung ab. Die letzte verbliebene Kreuzkröten-Population der Hauptstadt befindet sich auf einer Brachfläche des ehemaligen Güterbahnhofs Pankow. Hier plant Investor Kurt Krieger den Bau eines neuen Wohnquartiers sowie eines Möbelhauses.
Die Diskussion dreht sich vor allem um die vor Ort installierten Zäune, die verhindern sollen, dass die Kreuzkröten in die Baustelle gelangen. Der Naturschutzbund Nabu fordert die Entfernung dieser Zäune, da er sie für illegal hält. Laut Nabu wurden diese Barrikaden nicht von den Berliner Wasserbetrieben, sondern von der Firma Krieger selbst errichtet, was die rechtliche Situation weiter verkompliziert. Die Untere Naturschutzbehörde des Bezirks Pankow hat bislang Bedenken geäußert, jedoch noch keine Maßnahmen ergriffen.
Klage und Artenschutz
Der Nabu hatte gegen einen Ausnahmebescheid der Senatsumweltverwaltung Klage eingereicht, der es den Berliner Wasserbetrieben erlaubte, die Kreuzkröten abzufangen und umzusetzen. Diese Klage wurde kürzlich zurückgezogen. Der Nabu spricht von unzureichendem Artenschutz in den Plänen von Senat und Bezirk, die für den Schutz der mehrere Hundert Tiere umfassenden Kreuzkröten-Population zuständig sind und europaweit unter Schutz stehen.
Die neuen Pläne des Eigentümers Krieger umfassen ein Artenschutz-Konzept, das vorsieht, die Kreuzkröten innerhalb des Geländes umzusiedeln. Diesmal sollen die Tiere nicht nach Brandenburg transportiert werden, wie ursprünglich geplant. Stattdessen ist vorgesehen, sie vom westlichen in den östlichen Teil des Geländes zu verlagern, besonders rund um den historischen Lokschuppen, wo noch offene Fragen zur künftigen Nutzung bestehen.
Abwägung zwischen Entwicklung und Naturschutz
Umweltsenatorin Ulrike Bonde (CDU) betont, dass eine Abwägung zwischen Artenschutz und der Umsetzung des Bauprojekts notwendig ist. Dennoch muss die Notwendigkeit für den Bau eines Regenwasserkanals durch die Berliner Wasserbetriebe berücksichtigt werden, die auf dem Grundstück tätig werden müssen. Der Konflikt zeigt die Herausforderungen auf, die bei der Integration ökologischer Aspekte in städtebauliche Vorhaben entstehen, insbesondere in einer Stadt wie Berlin, wo der Platz begrenzt und die Interessen vielfältig sind.
Der Nabu reagiert auf die versäumte rechtliche Handlungsweise mit der Forderung an den Bezirk, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Kreuzkröten zu ergreifen. Diese Entwicklung verweist auf die Sensibilität und die Komplexität des Themas Artenschutz in urbanen Räumen.
Insgesamt wird deutlich, dass der Weg zur Realisierung des Bauprojekts am Pankower Tor von einer Vielzahl an Herausforderungen geprägt ist. Artenschutzmaßnahmen müssen im Einklang mit den städtebaulichen Zielen stehen, um sowohl die Natur als auch die Bedürfnisse der Bewohner zu berücksichtigen.
Für detailliertere Informationen über den Konflikt um die Kreuzkröten am Pankower Tor sowie die rechtlichen Aspekte des Projekts verweisen wir auf die Artikel von nd-aktuell und rbb24.