Rechnung für Schäden an öffentlicher Straße
In einer Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Landeskriminalamt (LKA) Berlin ist es dem Pankower Straßen- und Grünflächenamt gelungen, die Verursacher von Schäden an einer öffentlichen Straße im Bezirk zu ermitteln. Diese Aktion war notwendig, um die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten und die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu erhalten.
Sofort nach der Feststellung der Schäden wurden Arbeiten zur Beseitigung und Instandsetzung der Fahrbahn von Straßenbauunternehmen durchgeführt. Die entstandenen Kosten wurden anschließend dem Bezirksamt Pankow in Rechnung gestellt.
Erstattungsaufforderung an Verursacher
Mit Leistungsbescheiden wurden nun neun Personen aufgefordert, die Kosten für die Wiederherstellung des öffentlichen Straßenlandes zu erstatten. Dies basiert auf dem Berliner Straßengesetz (BerlStrG), welches vorschreibt, dass verursachte Schäden vom Träger der Straßenbaulast beseitigt werden müssen und die Aufwendungen vom Verursacher zu erstatten sind.
Bezirksstadträtin Manuela Anders-Granitzki für Ordnung und Öffentlicher Raum äußerte sich dazu wie folgt: „Es ist wichtig, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und Schadenersatz zu fordern. Die Zerstörung im öffentlichen Raum kann nicht ungestraft bleiben und sollte nicht auf Kosten der Allgemeinheit gehen.“
– NAG