Die Stilllegung des Berliner Forschungsreaktors BER II schreitet voran. Seit dem 28. Januar 2026 ist die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen beendet, und die Auswertung der Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen hat begonnen. Über 150 Stellungnahmen sind aus mehreren Bundesländern eingegangen, was zeigt, dass das Thema viele Menschen interessiert. Die Antragsunterlagen der Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB) waren sowohl vor Ort als auch digital einsehbar, was zu mehr als 500 Einsichten führte, überwiegend über das Online-Portal.
Besonders bemerkenswert ist, dass etwa 200 Zugriffe aus dem Raum Berlin kamen. Die Einwendungen beziehen sich auf mehr als 40 Themenbereiche, wobei die meisten aus Nordrhein-Westfalen und rund ein Drittel aus Berlin und Brandenburg stammen. Unter den Einreichenden sind auch zwei anerkannte Naturschutzvereine sowie zwei zivilgesellschaftliche Organisationen. Die atomrechtliche Genehmigungsbehörde ist nun dabei, die eingegangenen Einwendungen zu prüfen und die Ergebnisse dem HZB zur Stellungnahme zu übermitteln.
Erörterung der Einwendungen
Ein wesentlicher Schritt im Verfahren ist die bevorstehende Erörterung der Einwendungen. Hierbei haben die Einwendenden die Möglichkeit, ihre Argumente im Detail zu erläutern. Nach dieser Erörterung erstellt die Behörde eine zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen des Vorhabens. Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Projekts bleibt allerdings noch unklar, da der Zeitpunkt der Entscheidung derzeit nicht abschätzbar ist.
Der Betrieb des Forschungsreaktors BER II wurde bereits 2019 eingestellt. Der Reaktor diente nicht der Energiegewinnung, sondern als Neutronenquelle für wissenschaftliche Untersuchungen. Erbaut als Schwimmbadreaktor, konnte er eine thermische Leistung von bis zu 10 Megawatt bereitstellen und lieferte über Jahrzehnte neutrale Teilchen für unterschiedliche Experimente. Das formelle Verfahren zur Stilllegung und zum Rückbau läuft seit Ende 2019 und hat nun eine bedeutende Etappe erreicht.
Einbindung der Öffentlichkeit
Die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, Einwendungen einzureichen, zeigt, wie wichtig eine transparente und partizipative Vorgehensweise in solchen Verfahren ist. Die Einbeziehung der Öffentlichkeit ist auch ein zentraler Aspekt in der Diskussion um die Stilllegung kerntechnischer Anlagen, wie auf der Webseite des Bundesumweltministeriums erläutert wird.
Die nächsten Schritte im Verfahren sind von großer Bedeutung, sowohl für die betroffenen Anwohner als auch für die Wissenschaftsgemeinschaft, die auf die Ergebnisse der Stilllegung und den Rückbau des BER II gespannt ist. Die Erörterung der Einwendungen stellt einen entscheidenden Moment dar, der die weitere Vorgehensweise maßgeblich beeinflussen wird.