Am 24. Juli 2025 wurde eine jesidische Familie mit vier minderjährigen Kindern aus Brandenburg in den Irak abgeschoben. Der Flüchtlingsrat Brandenburg bezeichnete die Maßnahme als „skandalös“ und äußerte ernste Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Familie, die aufgrund des Völkermords an den Jesiden im Jahr 2014 besondere Schutzbedürfnisse hat. Kirstin Neumann vom Flüchtlingsrat kritisierte die Abschiebepolitik, die ihrer Ansicht nach von einer „von Rechts getriebenen Abschiebe-Agenda“ geprägt ist. Kurze Zeit vor der Abschiebung erhielt die Familie am Tag des Abflugs positive Nachrichten vom Potsdamer Verwaltungsgericht, welches zu erkennen gab, dass sie recht erhalten hatten, während sie bereits im Flugzeug nach Bagdad saßen.
Die emotionale Belastung für die Kinder wurde als traumatisierend beschrieben. Neumann bemängelte, dass die Herkunft der Familie, die zu den kurdischen Jesiden gehört, nicht zu einer negativen Bewertung führen sollte, da Deutschland den Völkermord an dieser Gruppe anerkannt hat. Die Integration der Familie in die Gemeinschaft von Lychen in der Uckermark war erfolgreich; sie lebte dort in einer gut funktionierenden Umgebung. Lychens Bürgermeisterin Karola Gundlach zeigte sich bestürzt über die Entscheidung und erfuhr von der Abschiebung durch die Schulleiterin der Grundschule, die der Sohn der Familie besuchte.
Öffentliche Reaktionen
Die Abschiebung hat auch bei den Mitschülern des zwölfjährigen Maatz für Aufregung gesorgt. Sie starteten eine Online-Petition, um eine erneute Prüfung des Asylfalls zu fordern. In dieser Petition wird auf das hohe Risiko für die Familie im Irak hingewiesen und die gelungene Integration gewürdigt. Der Landkreis Uckermark lehnte eine Interviewanfrage ab und gab an, sich bis zum Abschluss des Verfahrens nicht äußern zu wollen.
Das Brandenburger Innenministerium verteidigt die Durchführung der Abschiebung und erklärte, dass zum Zeitpunkt der Übergabe an die Bundespolizei keine Informationen über mögliche Abschiebungshindernisse vorlagen. Die Familienangehörigen waren nach einer Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ausreisepflichtig. Pro Asyl fordert die Rückholung der Familie sowie einen generellen Abschiebestopp und ein Bleiberecht für Jesidinnen und Jesiden aus dem Irak. Die rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, Wiebke Judith, bezeichnete die Abschiebung als unmenschlich und betonte, dass die Aussicht auf einen Eilantrag, der schließlich erfolgreich war, die Rechtmäßigkeit der Aktion infrage stellt.
Die Debatte über die Abschiebepolitik und Asylfragen in Deutschland ist in den letzten Jahren zunehmend kontrovers geworden. Deutschland als Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 hat sich verpflichtet, Flüchtenden Schutz zu gewähren. Doch die Realität zeigt, dass Asylanträge oft abgelehnt werden, insbesondere aus so genannten sicheren Herkunftsländern. Die Abschiebung der jesidischen Familie wirft Fragen auf, wie Deutschland mit den schutzbedürftigen Gruppen umgeht und ob die gesetzlichen Regelungen ausreichend sind, um Gefahren für vom Völkermord betroffene Personen zu verhindern.
Um die Probleme im Asylsystem zu adressieren, fordern mittlerweile auch weitere politische Akteure im Bundestag, darunter die Linke- und die Grünen-Bundestagsfraktion, eine Rückholaktion der Familie und einen Abschiebestopp für Jesidinnen und Jesiden. Diese Entwicklungen sind Teil eines größeren Diskurses über die Reform des Asylrechts und die Herausforderungen, mit denen Deutschland seit 2015 konfrontiert ist.