Schreckschuss-Horror in Hellersdorf: Kind erbricht nach Schuss!
Ein 44-jähriger Mann schoss in Hellersdorf mit einer Schreckschusswaffe und verletzte eine Mutter und ihr Kind. Ermittlungen laufen.

Schreckschuss-Horror in Hellersdorf: Kind erbricht nach Schuss!
In einem besorgniserregenden Vorfall in Hellersdorf hat ein 44-jähriger Mann am Abend des 16. Juli 2025 mit einer Schreckschusswaffe von seinem Balkon aus geschossen. Laut berlin.de ereignete sich der Vorfall gegen 21:45 Uhr in der Kastanienallee. Der Mann feuerte Reizstoffmunition ab, die in ein angrenzendes Fenster einer Wohnung eindrang.
In der betroffenen Wohnung waren eine 33-Jährige und ihr achtjähriger Sohn anwesend. Während die Mutter unter Reizungen litt, übergab sich das Kind mehrfach. Auf diese Verletzungen hin intervenierte die Staatsanwaltschaft, die eine Durchsuchung der Wohnung des mutmaßlichen Schützen anordnete.
Durchsuchung und Funde
Bei der Durchsuchung konnte die Polizei eine Schreckschusswaffe sowie Munition sicherstellen. Darüber hinaus fanden die Einsatzkräfte mehrere Cannabispflanzen in der Wohnung des Mannes. Zum Zeitpunkt des Vorfalls wies der Beschuldigte einen hohen Atemalkoholwert von etwa 2,5 Promille auf. Die Ermittlungen werden nun von einem Fachkommissariat der Polizeidirektion 3 (Ost) geführt und richten sich gegen den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und das Cannabis-Konsum-Gesetz.
Schreckschusswaffen, wie in diesem Fall verwendet, sehen echten Schusswaffen ähnlich, sind jedoch im deutschen Recht als Waffen definiert und unterliegen spezifischen gesetzlichen Regelungen. Diese Informationen werden von bussgeldkatalog.net bestätigt.
Rechtliche Rahmenbedingungen
In Deutschland dürfen Schreckschusswaffen ohne spezielle Genehmigung nur unter bestimmten Auflagen erworben werden. So müssen diese Waffen ein PTB-Prüfsiegel besitzen, um legal erworben zu werden. Der Besitz und das Führen solcher Waffen sind ab 18 Jahren erlaubt, jedoch ist das Führen in der Öffentlichkeit untersagt, es sei denn, der Besitzer verfügt über eine entsprechende Erlaubnis.
Die Verwendung von Schreckschussmunition kann, besonders bei naher Abfeuerung, zu schweren Verletzungen führen, und in Fällen wie dem in Hellersdorf wird deutlich, wie wichtig die Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften ist. Auch wenn Schreckschusswaffen in der Gesellschaft oft als „weniger gefährlich“ angesehen werden, können sie dennoch ernsthafte Folgen haben.