Revolution im Berliner Hotelmarkt: 100 Hotels klagen gegen Booking.com!

Rund 100 Berliner Hotels klagen gegen Booking.com wegen Bestpreisklauseln. Schadenersatzforderungen betreffen 2004-2024.

Rund 100 Berliner Hotels klagen gegen Booking.com wegen Bestpreisklauseln. Schadenersatzforderungen betreffen 2004-2024.
Rund 100 Berliner Hotels klagen gegen Booking.com wegen Bestpreisklauseln. Schadenersatzforderungen betreffen 2004-2024.

Revolution im Berliner Hotelmarkt: 100 Hotels klagen gegen Booking.com!

Rund 100 Hotels aus Berlin und ebenso viele aus Brandenburg haben Klage gegen das Buchungsportal „Booking.com“ eingereicht. Diese rechtlichen Schritte haben sich in den letzten Wochen zu einer umfangreichen Initiative entwickelt, die von der europäischen Hotelallianz Hotrec und über 30 nationalen Hotelverbänden unterstützt wird. Tobias Warnecke, Geschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA), bestätigte die Teilnahme vieler Betriebe und erklärte, dass deutschlandweit mehr als 4.000 Hotels betroffen sind, während in ganz Europa die Zahl sogar auf über 10.000 steigt. Die Klagen richten sich gegen die Bestpreisklauseln, die den Hotels über Jahre hinweg untersagten, günstigere Preise auf ihren eigenen Websites anzubieten.

Ein zentraler Punkt dieser Auseinandersetzung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Herbst 2024. Der EuGH stellte fest, dass die Bestpreisklauseln kartellrechtswidrig sind und damit den Wettbewerb auf dem Hotelmarkt verhindern. Die Implikationen dieses Urteils sind weitreichend, da es zur Abschaffung dieser Klauseln durch „Booking.com“ führte, die im Jahr 2024 nach den Vorgaben des EU-Digitalmarkgesetzes „Digital Markets Act“ umgesetzt wurde. Warnecke schätzt, dass Hotels rund 30% der Kommissionszahlungen an „Booking.com“ zurückfordern könnten, die über Jahre hinweg aufgrund dieser unzulässigen Praktiken entstanden sind.

Klage und Schadenersatzforderungen

Die Hotels fordern Schadenersatz für den Zeitraum von 2004 bis 2024, in dem sie gezwungen wurden, auf Preisbindungen einzugehen, was gegen das Kartellrecht verstößt. Diese Forderungen zielen darauf ab, die durch die erzwungene Preisbindung erlittenen finanziellen Verluste auszugleichen. Es bleibt abzuwarten, wie erfolgreich die Klage letztlich sein wird, die vor einem niederländischen Gericht verhandelt wird, wo der Hauptsitz von „Booking.com“ liegt. Die Anmeldefrist für die Sammelklage wurde bis zum 29. August verlängert, und die Teilnahme ist für die Hotels kostenfrei und risikolos.

Die Diskussion um Bestpreisklauseln ist in Deutschland nicht neu. Bereits 2013 untersagte das Bundeskartellamt die Praktiken von HRS, gefolgt von Verfahren gegen „Booking.com“ und Expedia. Ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2021 erklärte, dass die Bestpreisklauseln von „Booking.com“ nicht mit dem Kartellrecht vereinbar sind. Aktuell wird die Debatte über diese Themen durch den bemerkenswerten Marktanteil von „Booking.com“ untermauert: Laut Hotrec hatte das Unternehmen im Jahr 2023 einen Marktanteil von 72,3% bei Online-Hotelbuchungen in Deutschland.

Marktentwicklung und Reaktionen

Trotz der rechtlichen Herausforderungen meldete „Booking.com“ eine Umsatzsteigerung im zweiten Quartal von 16% auf 6,8 Milliarden Dollar. Für das dritte Quartal wird ein weiteres Umsatzwachstum von 7-9% sowie ein Anstieg der gebuchten Übernachtungen um 3,5-5,5% prognostiziert. Diese positive Entwicklung wird unter anderem durch eine robuste Nachfrage aus Asien, insbesondere von wohlhabenden chinesischen Touristen, gefördert, die einen Teil der schwächeren Entwicklung in den USA ausgleicht. Rund 25% der Reservierungen stammen mittlerweile aus Asien.

Der Hotel- und Gaststättenverband Brandenburg (Dehoga) ermutigt die Hotels in der Region, sich der Klage anzuschließen. Mit dieser Aktion könnte sich die Dynamik im Wettbewerb um direkte Buchungen verändern, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Anteil der Direktbuchungen in Deutschland zwischen 2013 und 2023 um über 8% gesunken ist. Die Klage ist somit ein bedeutender Schritt vonseiten der Hotellerie, um ihre Marktposition zu stärken und fairere Bedingungen im digitalen Vertrieb zu schaffen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Berichten von rbb24, Tagesschau und Deutschlandfunk Nova.