Die Gartenstadt Frohnau in Reinickendorf ist ein besonders lebenswertes Quartier mit denkmalgeschützten Gebäuden, begrünten Vorgärten und schönen Parks. Das Stadtentwicklungsamt Reinickendorf hat ein neues Faltblatt veröffentlicht, das die Vorgaben der Erhaltungsverordnung und der Bebauungspläne erläutert. Das Faltblatt gibt außerdem Ideen für die energetische Sanierung, erneuerbare Energien und Mobilität, die im Einklang mit den Erhaltungszielen umsetzbar sind. Bezirksstadträtin Korinna Stephan freut sich über die Fertigstellung des Flyer und betont das Interesse der Eigentümer und Eigentümerinnen an der Erhaltung des einzigartigen Charakters der Gartenstadt. Sie dankt dem Bürgerverein Frohnau und dem Grundbesitzer Verein Frohnau für die Zusammenarbeit.
Das Faltblatt gibt einen verständlichen Überblick darüber, wie private Eigentümer dazu beitragen können, den städtebaulichen und landschaftlichen Charakter der Gartenstadt zu bewahren und gleichzeitig aktuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen. Es ermutigt dazu, Denkmalschutz und Neubebauung in Einklang zu bringen, um Frohnau weiterhin als lebenswertes Quartier zu erhalten.
Gedruckte Faltblätter sind im Bezirksamt sowie über den Bürgerverein und den Grundbesitzer-Verein der Gartenstadt Berlin-Frohnau erhältlich.
In der folgenden Tabelle sind einige Informationen zu Gartenstadt Frohnau zusammengefasst:
| Eigenschaft | Informationen |
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| Standort | Reinickendorf, Berlin |
| Charakter | Denkmalgeschützte Einzelgebäude, begrünte Vorgärten, schöne Parks, geschwungene Straßenzüge |
| Erhaltungsverordnung | Enthält Vorgaben zur Erhaltung des einzigartigen Charakters der Gartenstadt |
| Energieeffizienz | Ideen und Vorschläge für energetische Sanierung und erneuerbare Energien, die mit den Erhaltungszielen vereinbar sind |
| Zusammenarbeit | Dank an den Bürgerverein Frohnau und den Grundbesitzer Verein Frohnau für Unterstützung und Zusammenarbeit |
| Verfügbarkeit | Faltblatt ist ab sofort auf der Website des Bezirksamts Reinickendorf verfügbar und gedruckte Exemplare sind im Bezirksamt erhältlich |
Quelle: www.berlin.de