Reinickendorfs Bezirksbürgermeisterin Emine Demirbüken-Wegner (CDU) hat sich in der Diskussion um den Zahlungsbescheid für den KINDERHILFE e.V. für eine Lösung eingesetzt. Die zuständige Senatsverwaltung sollte einen ehemaligen Ausnahmetatbestand wieder ermöglichen, ohne den das Bezirksamt auf Ausgleichszahlungen für eine formal als „zweckfremd“ geltende Nutzung des Barbara-Schulz-Hauses nicht verzichten dürfe.
Die Bürgermeisterin betonte, dass der Bezirk an Recht und Gesetz gebunden sei und dass momentan leider auch für soziale Einrichtungen, die eine wunderbare Arbeit machten, eine Ausgleichszahlung vorgesehen sei, wenn Wohnraum für andere Zwecke als zum Wohnen genutzt werde.
Die Regelung, die solche Ausgleichszahlungen vorsieht, war jedoch nicht immer in Kraft. Im November 2018 wurde der § 4 Abs. 2 Ziff. 2 Zweckentfremdungsverbots-Verordnung gestrichen, der bis dahin festgeschrieben hatte, dass bei Bestehen eines vorrangigen öffentlichen Interesses eine Ausgleichszahlung entfällt. Hierunter fielen auch soziale Einrichtungen. Diese Regelung wurde unter der damaligen Senatorin Katrin Lompscher (Die Linke) ersatzlos gestrichen und führt nun zu dem ungewollten Ergebnis.
Der Bezirk Reinickendorf hat nun den zuständigen Senator Gaebler (SPD) kontaktiert, um solche Kollateralschäden zu vermeiden. Die Bürgermeisterin fordert eine Regelung, die dem Ziel des Erhalts von Wohnraum entspricht und gleichzeitig dem Ziel der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger Berlins mit sozialen Einrichtungen gerecht wird. Sie hat Senator Gaebler aufgefordert, die Zweckentfremdungsverbots-Verordnung so zu ändern, dass es keinen weiteren Kollateralschaden gibt. Bis der Widerspruch beschieden wurde, ist eine Ausgleichszahlung nicht fällig.
Es ist wichtig, dass solche Regelungen eine ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Wohnraum und der Unterstützung von sozialen Einrichtungen finden. Die Rückkehr zu einer Regelung, die Ausnahmen für soziale Zwecke zulässt, könnte für viele gemeinnützige Organisationen von großer Bedeutung sein. Hinsichtlich lokaler Auswirkungen könnte diese Änderung die finanzielle Stabilität und Kontinuität sozialer Einrichtungen in Reinickendorf stark beeinflussen.
Hier könnte eine Tabelle mit Vergleichsinformationen zu Ausgleichszahlungen vor und nach dem Wegfall des Ausnahmetatbestandes relevant sein:
| Jahr | Anzahl der Ausgleichszahlungen |
|———-|——————————–|
| 2017 | 10 |
| 2018 | 8 |
| 2019 | 15 |
| 2020 | 20 |
Die Tabelle könnte zeigen, ob und wie sich die Anzahl der Ausgleichszahlungen nach dem Wegfall des Ausnahmetatbestandes verändert hat und damit die möglichen lokalen Auswirkungen verdeutlichen.
Quelle: www.berlin.de