Reinickendorf

Betretungsverbot am Flughafensee in Tegel bleibt bestehen

Die Bezirksverwaltung Reinickendorf reagiert auf vermehrte Anfragen und Hinweise aus der Bevölkerung bezüglich des besonders geschützten Bereichs am Flughafensee in Tegel. Das Umwelt- und Naturschutzamt weist darauf hin, dass das Betreten der südlichen Teile des Sees weiterhin verboten ist, um den Naturschutz zu gewährleisten. Bezirksstadträtin Julia Schrod-Thiel betont, dass Verstöße gegen das Betretungsverbot als naturschutzrechtliche Ordnungswidrigkeit geahndet werden können und appelliert an die Rücksichtnahme, insbesondere während der Brut- und Aufzuchtzeit von Vögeln.

Die Verordnung zum Schutz der Landschaft des Flughafensees im Bezirk Reinickendorf von Berlin sieht bereits seit längerem ein Betretungsverbot für die südlichen Teile des Sees vor, um die lokale Tier- und Pflanzenwelt zu schützen. Ausnahmen gelten lediglich für genehmigte Veranstaltungen und naturkundliche Führungen. Die Bezirksstadträtin warnt zudem davor, die landseitig umzäunten Bereiche am Süd- und Südwestufer des Sees als Freibadestellen zu nutzen.

Der Flughafensee in Tegel ist ein beliebtes Naherholungsgebiet für die Bewohnerinnen und Bewohner von Reinickendorf und Umgebung. Neben Spaziergängern und Erholungssuchenden nutzen auch Wassersportler und Angler den See. Es ist wichtig, dass alle Besucherinnen und Besucher sich an die geltenden Regelungen halten, um die empfindliche Natur rund um den See zu schützen.

In der nachfolgenden Tabelle sind die wichtigsten Informationen zu dem Betretungsverbot am Flughafensee in Tegel zusammengefasst:

| Regelung | Betretungsverbot für südliche Teile des Flughafensees in Tegel |
|-------------------------|-----------------------------------------------------------------------------------------------------|
| Zuständige Behörde | Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirksamts Reinickendorf |
| Verstöße | Werden als naturschutzrechtliche Ordnungswidrigkeit geahndet |
| Ausnahmen | Genehmigte Veranstaltungen und naturkundliche Führungen |
| Besonderheiten | Landseitig umzäunte Bereiche am Süd- und Südwestufer sind keine Freibadestellen |
| Zweck des Verbots | Schutz der Tier- und Pflanzenwelt am Flughafensee vor Störungen während Brut- und Aufzuchtzeit |

Siehe auch  Instandsetzung der Sprengwasserleitung auf dem Friedhof Lübars: Einschränkungen für Besucher minimiert


Quelle: www.berlin.de

Daniel Wom

Der in Berlin geborene Daniel Wom ist ein versierter Journalist mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Er hat an der Freien Universität Berlin Journalistik und Wirtschaftswissenschaften studiert und arbeitet seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Daniel hat für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und klaren Darstellungen komplexer Sachverhalte. Er ist Mitglied im Deutschen Journalisten-Verband und hat mehrere Auszeichnungen für seine exzellente Berichterstattung erhalten. In seiner Freizeit erkundet Daniel gerne die vielfältige Kulturszene Berlins und ist leidenschaftlicher Webentwickler.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Adblock erkannt!

Adblocker speichern und verwenden Ihre personenbezogenen Daten und verkaufen diese u.U. an Dritte weiter. Schalten Sie in Ihrem und unserem Interesse den Adblocker aus. Keine Angst, wir verwenden keine Popups oder Umleitungen. Ein paar kleine, unauffällige Banner finanzieren uns einen Kaffee. Sonst gibt's hier keine Werbung.