Reinickendorf

Betretungsverbot am Flughafensee in Tegel bleibt bestehen

Die Bezirksverwaltung Reinickendorf reagiert auf vermehrte Anfragen und Hinweise aus der Bevölkerung bezüglich des besonders geschützten Bereichs am Flughafensee in Tegel. Das Umwelt- und Naturschutzamt weist darauf hin, dass das Betreten der südlichen Teile des Sees weiterhin verboten ist, um den Naturschutz zu gewährleisten. Bezirksstadträtin Julia Schrod-Thiel betont, dass Verstöße gegen das Betretungsverbot als naturschutzrechtliche Ordnungswidrigkeit geahndet werden können und appelliert an die Rücksichtnahme, insbesondere während der Brut- und Aufzuchtzeit von Vögeln.

Die Verordnung zum Schutz der Landschaft des Flughafensees im Bezirk Reinickendorf von Berlin sieht bereits seit längerem ein Betretungsverbot für die südlichen Teile des Sees vor, um die lokale Tier- und Pflanzenwelt zu schützen. Ausnahmen gelten lediglich für genehmigte Veranstaltungen und naturkundliche Führungen. Die Bezirksstadträtin warnt zudem davor, die landseitig umzäunten Bereiche am Süd- und Südwestufer des Sees als Freibadestellen zu nutzen.

Der Flughafensee in Tegel ist ein beliebtes Naherholungsgebiet für die Bewohnerinnen und Bewohner von Reinickendorf und Umgebung. Neben Spaziergängern und Erholungssuchenden nutzen auch Wassersportler und Angler den See. Es ist wichtig, dass alle Besucherinnen und Besucher sich an die geltenden Regelungen halten, um die empfindliche Natur rund um den See zu schützen.

In der nachfolgenden Tabelle sind die wichtigsten Informationen zu dem Betretungsverbot am Flughafensee in Tegel zusammengefasst:

| Regelung | Betretungsverbot für südliche Teile des Flughafensees in Tegel |
|————————-|—————————————————————————————————–|
| Zuständige Behörde | Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirksamts Reinickendorf |
| Verstöße | Werden als naturschutzrechtliche Ordnungswidrigkeit geahndet |
| Ausnahmen | Genehmigte Veranstaltungen und naturkundliche Führungen |
| Besonderheiten | Landseitig umzäunte Bereiche am Süd- und Südwestufer sind keine Freibadestellen |
| Zweck des Verbots | Schutz der Tier- und Pflanzenwelt am Flughafensee vor Störungen während Brut- und Aufzuchtzeit |



Quelle: www.berlin.de

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"