Die Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) geht rechtlich gegen den neuen Staatsvertrag vor, der die Rahmenbedingungen für die Medienarbeit in Brandenburg und Berlin regelt. Am Dienstag verteidigte die Intendantin des rbb, Ulrike Demmer, im Hauptausschuss des Brandenburger Landtags die eingereichte Verfassungsbeschwerde. Sie erklärte, dass der Sender nicht gegen eine erweiterte Berichterstattung für Brandenburg sei, doch der Staatsvertrag greife in die Rundfunkfreiheit ein. Besonders es gibt Vorgaben zur Anzahl der Direktionen und zur Standortwahl der Regionalbüros, die aus Sicht des rbb eine direkte Bedrohung der redaktionellen Unabhängigkeit darstelle. Mehr Informationen zu den geäußerten Bedenken liefert rbb24.
Wenige Tage vor der Anhörung hatte der rbb bereits angekündigt, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Klage einzureichen, die nun offiziell bestätigt wurde. Die Vorschriften aus dem seit Dezember 2023 geltenden Staatsvertrag, wie die verpflichtende 60-minütige Auseinanderschaltung des Fernsehprogramms zur separaten Darstellung der beiden Länder, seien aus Sicht des rbb nicht akzeptabel, da sie die Rundfunkfreiheit einschränken würden. Die Landtagsabgeordneten kritisierten zudem, dass Rundfunk- und Verwaltungsrat des rbb nicht ausreichend informiert und in die Klageabsichten einbezogen wurden. Daniel Keller, der Fraktionsvorsitzende der Brandenburger SPD, äußerte scharfe Kritik an dem Vorgehen des rbb, welches er als unzureichend bezeichnete, so berichtete die Berliner Zeitung.