Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Auslegen von Futter und Lebensmitteln für Ratten verbietet. Dies geschieht, um die übermäßige Rattenpopulation im Bezirk einzudämmen und die Verbreitung von Krankheitserregern durch die Nagetiere zu verhindern. Das Verbot gilt im gesamten Bezirksgebiet und betrifft besonders öffentliche Straßen, Plätze, Grünanlagen, Spielplätze, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
Gordon Lemm, Bezirksstadtrat für Jugend, Familie und Gesundheit, betont die Notwendigkeit, darauf zu achten, dass Ratten nicht ungewollt mitgefüttert werden, insbesondere bei der Taubenfütterung. Ratten können Krankheiten auf den Menschen übertragen, weshalb die unkontrollierte Ausbreitung im öffentlichen Raum eingedämmt werden muss. In anderen Bezirken Berlins mussten aufgrund von Rattenplagen sogar Spielplätze gesperrt werden. Mit dem Verbot der Rattenfütterung soll eine solche Situation in Marzahn-Hellersdorf vermieden werden.
Die Nichteinhaltung der Vorgaben kann zu Bußgeldern führen, abhängig von Art des Verstoßes und Fütterungsort. Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt von Berlin veröffentlicht worden und enthält rechtsverbindliche Details.
Es ist wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger sich bewusst sind, wie ihr Verhalten die Tierpopulationen in ihrem Umfeld beeinflussen kann und entsprechend verantwortungsbewusst handeln. Aufgrund der potenziellen Gesundheitsgefahren sollten Menschen, die Tauben füttern möchten, sich zuvor bei Tierschutzvereinen oder Taubenverbänden informieren, um dies auf sichere und kontrollierte Weise zu tun.
Tabelle:
| Erlaubt | Verboten |
|--------------------|------------------|
| Füttern von Vögeln | Rattenfütterung |
| Haustiere füttern | Rattenfütterung |
| Tauben füttern | Rattenfütterung |
Quelle: www.berlin.de