In Berlin haben sich rund 1.200 Kinder für den bevorstehenden Probeunterricht zur Aufnahme an einem Gymnasium angemeldet. Diese Zahl wurde von der Bildungsverwaltung auf Anfrage des rbb bekannt gegeben. Der Probeunterricht findet am Freitag statt und richtet sich an Kinder, deren Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache nicht ausreichen, um direkt in ein Gymnasium aufgenommen zu werden. Durch diesen Test haben die Kinder die Möglichkeit, ihre Eignung für das Gymnasium nachzuweisen. Bei erfolgreichem Bestehen ist ein Wechsel auf ein Gymnasium nach der Grundschule möglich. Im Vorjahr hatten sich noch 1.900 Kinder für den Probeunterricht angemeldet, von denen jedoch nur etwa 50 erfolgreich waren. Das Probeverfahren wurde eingeführt, nachdem das Aufnahmeverfahren für die Gymnasien geändert wurde, und ersetzt das frühere Probejahr für Schülerinnen und Schüler am Gymnasium [1].

Das Ziel des Probeunterrichts ist es, eine objektive Grundlage für den Übergang nach Klasse 6 zu schaffen und sowohl Grundschulen als auch Familien zu entlasten. Dies soll zudem verhindern, dass Kinder aufgrund ungünstiger Noten in der Zukunft unnötige Bildungsabbrüche erleben, die durch spätere Schulwechsel verursacht werden könnten. Für Schülerinnen und Schüler, die nach Jahrgangsstufe 7 an ein Gymnasium wechseln möchten, ist ebenfalls der Nachweis der Eignung erforderlich. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Förderprognose, die auf der Notensumme in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache aus den Zeugnissen der Halbjahre 5.2 und 6.1 basiert. Bei einer Notensumme von höchstens 14 ist keine Teilnahme am Probeunterricht nötig, während eine Eignung im Rahmen des Tests nachgewiesen werden kann, wenn die Notensumme über 14 liegt [2].

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Ein Blick auf die Regelungen in Brandenburg

Im benachbarten Brandenburg bleibt die sechsjährige Grundschule bestehen. Dort können Schüler nach vier Jahren Grundschulzeit an ausgewählten Gymnasien oder Gesamtschulen aufgenommen werden. Es gibt insgesamt 35 Standorte mit Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK), darunter 30 Gymnasien und eine Gesamtschule in öffentlicher Trägerschaft sowie vier Gymnasien in freier Trägerschaft.

Eltern müssen bis Anfang Januar einen Antrag auf die Erstellung einer Empfehlung der Grundschule stellen, wenn sie eine Aufnahme in Jahrgangsstufe 5 wünschen. Die digitale Anmeldung erfolgt in der Regel im Februar. Für Kinder, die nicht aus Brandenburg stammen, gelten spezielle Hinweise zur Anmeldung. Um in eine LuBK aufgenommen zu werden, müssen die Kinder eine Notensumme von 5 in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache oder Deutsch, Mathematik und Sachunterricht im Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 vorweisen. Die Eignung wird durch die Schulleitung der aufnehmenden Schule festgestellt, basierend auf der Empfehlung der Grundschule, einem prognostischen Test und einem Eignungsgespräch [3].

Insgesamt zeigt sich, dass die Verfahren zur Schulaufnahme in Berlin und Brandenburg differente Ansätze verfolgen, um den Übergang von der Grundschule zu weiterführenden Schulen zu gestalten. Während in Berlin der Probeunterricht eine wichtige Rolle spielt, setzen die Regelungen in Brandenburg auf Empfehlungen und gezielte Tests, um den Schülerinnen und Schülern den bestmöglichen Bildungsweg zu ebnen.