Oberverwaltungsgericht stärkt Mieterschutz durch gültige Abwendungsvereinbarungen

Oberverwaltungsgericht stärkt Mieterschutz durch gültige Abwendungsvereinbarungen
Friedrichshain-Kreuzberg, Deutschland - Am 26. Juni 2025 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg die Wirksamkeit von Abwendungsvereinbarungen bestätigt. Diese Entscheidungen betreffen insbesondere die Verdrängung angestammter Bewohner*innen in den sozialen Erhaltungsgebieten von Friedrichshain-Kreuzberg. In Urteilen vom 24. Juni 2025 wurden Berufungen gegen fünf Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin vom 9. Mai 2023 zurückgewiesen. Dies wird als entscheidender Schritt betrachtet, um Mieter*innen in Berlin zu schützen und gegen die zunehmende Spekulation im Immobilienmarkt vorzugehen. Die Abwendungsvereinbarungen sind öffentlich-rechtliche Verträge, die die Voraussetzungen eines Vergleichsvertrages erfüllen und somit nicht einfach für nichtig erklärt werden können.
Die Kläger*innen hatten argumentiert, dass es sich um Austauschverträge mit unzulässigen Gegenleistungen handele. Doch das OVG hat diese Sichtweise nicht geteilt. Vielmehr wurde festgestellt, dass Abwendungsvereinbarungen, die von vielen Berliner Bezirken mit Immobilienkäufern geschlossen wurden, darauf abzielen, Verdrängung durch umfassende Modernisierungen zu verhindern. Derzeit bestehen im Bezirk Abwendungsvereinbarungen für insgesamt 79 Grundstücke mit 1997 Wohneinheiten, was den Umfang dieser Regelung verdeutlicht.
Sicherung des Wohnraums
Florian Schmidt, Bezirksstadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg, begrüßt das Urteil und beschreibt es als positive Nachricht für die Mieter*innen. Er betont, dass es nun erforderlich sei, die Handlungsfähigkeit des Senats sowie der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zur Ausübung des Vorkaufsrechts zu verbessern. Das Vorkaufsrecht ermöglicht es den Bezirken, Grundstücke in sozialen Erhaltungsgebieten vor dem Verkauf an Dritte zu sichern und damit die angestammten Bewohner*innen zu schützen.
Ein kritischer Aspekt der aktuellen Situation ist, dass einige Abwendungsvereinbarungen von Immobilienkäufern einseitig gekündigt wurden. Das OVG hat jedoch klargestellt, dass diese Vereinbarungen wirksam bleiben und nicht ohne weiteres gekündigt werden können. Diese Entscheidungen beruhen auf der Feststellung, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts durch das Wohl der Allgemeinheit gerechtfertigt ist. Die Befürchtungen über erhaltungswidrige Entwicklungen in den bezogenen Gebieten werden ernst genommen, insbesondere angesichts steigender Mietpreise.
Regelungen im Milieuschutz
Das Vorkaufsrecht ist in Milieuschutzgebieten im Rahmen der Umwandlungsverordnung von erheblicher Bedeutung. Zwischen 2015 und 2020 hat Friedrichshain-Kreuzberg das Vorkaufsrecht am häufigsten angewendet. Dies zeigt den anhaltenden politischen Willen, den sozialen Wohnraum in städtischen Gebieten zu sichern. Es wird jedoch auch deutlich, dass nicht alle Bezirke über die gleichen Ressourcen und Strategien verfügen, um diese Maßnahmen effektiv umzusetzen. Bezirke wie Charlottenburg-Wilmersdorf haben in den letzten Jahren nur sporadisch das Vorkaufsrecht geprüft, was auf einen mangelnden politischen Willen oder organisatorische Defizite hinweist.
Die Informationen über Abwendungsvereinbarungen und deren Ergebnisse waren bislang oft nicht öffentlich einsehbar, was zu einem erhöhten Informationsbedarf bei Mieter*innen führte. Initiativen wie „Frag den Staat“ fordern mehr Transparenz und Einsicht in diese Vereinbarungen. Mieter*innen sollten umfassend über ihre rechtlichen Möglichkeiten und die Bestimmungen in ihren Mietverträgen informiert werden, um sie vor möglichen Verdrängungen durch Immobilienkäufer zu schützen.
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Ort | Friedrichshain-Kreuzberg, Deutschland |
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