Neuer Ausbruch der Newcastle-Krankheit im Berliner Tierheim!
Am 15. September 2025 wurde die Newcastle-Krankheit im Tierheim Berlin festgestellt. Umfassende Maßnahmen zur Eindämmung wurden angeordnet.

Neuer Ausbruch der Newcastle-Krankheit im Berliner Tierheim!
Am 8. Oktober 2025 sind die Folgen eines kürzlich festgestellten Ausbruchs der Newcastle-Krankheit (ND) im Tierheim Berlin weiterhin spürbar. Der Ausbruch wurde offiziell am 15. September 2025 festgestellt; erste Verdachtsfälle wurden bereits am 11. September registriert. Das Virus, das die Erkrankung auslöst, gehört zur Familie der Paramyxoviridae und ist bekannt für seine hohe Ansteckungsgefahr, insbesondere unter Vögeln wie Hühnern und Puten, aber auch bei Tauben und anderen Arten.
Um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, wurden umfassende Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet. Diese beinhalten eine Aufstallung sämtlicher Vögel im Tierheim sowie ein striktes Verbringungsverbot für Vögel und damit verbundene Erzeugnisse wie Einstreu. Besonders betroffen sind zum Beispiel Hühner, Puten, Enten und Gänse. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Überwachung des Tierbestands, der durch die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Lichtenberg eingehend untersucht wird, während die Ergebnisse von acht direkten Kontaktvögeln noch ausstehen.
Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche
Die Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens sind klar definiert. Der gesamte Vogelbestand wird regelmäßig beprobt, wobei zeitliche Abstände von mindestens 21 Tagen zwischen den Tests eingehalten werden. Eine Sperrung des Vogelbestands kann nur aufgehoben werden, wenn alle Untersuchungsergebnisse negativ ausfallen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Ausbreitung der Newcastle-Krankheit in andere Bestände zu vermeiden.
Interessanterweise gibt es im unmittelbaren Umkreis des Tierheims keine Sperrzonen, weder im Radius von 3 noch von 10 Kilometern. Jedoch werden größere Geflügelhaltungen mit mehr als 20 Tieren in der Umgebung klinisch untersucht, um den Impfstatus zu überprüfen. In Deutschland wurden im Jahr 2025 insgesamt 17 Ausbrüche der Newcastle-Krankheit dokumentiert, was die andauernde Bedrohung durch diese Tierseuche verdeutlicht.
Impfstrategien und Risiken
In Deutschland besteht eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit, die auch für Hobbyhaltungen gilt. Die Impfungen sollten idealerweise im Kükenalter beginnen, um die Tiere bestmöglich zu schützen. Eine dringende Impfempfehlung gilt auch für gehaltene Tauben, um zukünftige Ausbrüche zu verhindern. Das Virus stellt im Allgemeinen keine Gefahr für den Menschen dar, jedoch sind gelegentlich Fälle von Bindehautentzündungen oder Schwellungen der Ohrlymphknoten beobachtet worden, die vor allem Tierhalter betreffen können.
Die Symptome bei Tieren sind vielfältig und können bereits 3 bis 6 Tage nach einer Infektion auftreten. Diese reichen von einer drastischen Abnahme der Legeleistung über Durchfall bis hin zu einer hohen Sterberate von bis zu 100%, insbesondere bei einer raschen Ausbreitung der Krankheit. Die Übertragung erfolgt direkt durch infizierte Vögel, aber auch indirekt über Ausrüstungen und durch den Kontakt mit Wildvögeln.
Alle nicht registrierten Geflügelhaltungen sind verpflichtet, sich umgehend zu registrieren. Bei auffälligen Krankheits- oder Todesfällen ist eine umgehende Meldung an die Veterinäraufsicht erforderlich. Um die Ansteckungsgefahr weiter zu minimieren, dürfen betriebsfremde Personen zurzeit keine Geflügelhaltungen betreten.
Für eine umfassendere Aufklärung zur Newcastle-Krankheit und den aktuellen Ausbrüchen wird auf die Fachinformationen der zuständigen Stellen verwiesen. Weitere Details sind unter den Links Berlin.de, Tierseucheninfo Niedersachsen und BLV zu finden.