Am 13. Februar 2026 stehen die Auswirkungen einer Datenpanne im Rahmen der Schöffenwahl in Berlin im Fokus. Die Geschichte beginnt 2023, als Marie sich als Schöffin bewirbt, um Verantwortung in der Gesellschaft zu übernehmen. Trotz fehlender juristischer Vorbildung ist sie bereit, sich für die Belange der Justiz einzusetzen. In Deutschland gibt es über 60.000 Schöff:innen, die in Strafverfahren an Amts- und Landgerichten mitwirken. Diese ehrenamtlichen Richter:innen werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt, wobei die aktuelle Periode von 2024 bis 2028 reicht. Die Bezirke in Berlin bereiten sich 2023 auf die anstehenden Wahlen vor, und in Berlin-Mitte werden zusätzliche Personen auf Vorschlagslisten aufgenommen, wenn nicht genügend Bewerber:innen vorhanden sind.

Eine Sitzung im Frühjahr 2023 beschließt die finale Vorschlagsliste, die später von der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt wird. Doch dann geschieht das Unfassbare: Aus Versehen werden die kompletten Vorschlagslisten mit personenbezogenen Daten online veröffentlicht. Diese Listen enthalten über 700 Namen, Wohnorte, Geburtsjahre, Berufe und in einem besonders schwerwiegenden Fall sogar Adressen und Geburtsdaten von 16 Personen. Der Fehler wird auf ein versehentliches „Ja“ im Protokoll einer Sitzung zurückgeführt, und die Daten bleiben mehrere Wochen online, bis schließlich jemand das Wahlamt informiert. Das Bezirksamt entfernt die Listen, kann aber nicht genau sagen, wann dies geschah. Eine Meldung an die Berliner Datenschutzbehörde erfolgt nicht, und die betroffenen Personen werden nicht benachrichtigt.

Die Folgen der Datenpanne

Marie ist fassungslos über die Veröffentlichung ihrer Daten und äußert Bedenken hinsichtlich ihrer Sicherheit. Das Bezirksamt erkennt die unbeabsichtigte Offenlegung personenbezogener Daten an und nennt mögliche Folgen wie Identitätsdiebstahl und Bedrohungen. Datenschutzvorkehrungen sind für ehrenamtliche Richter:innen essenziell, um sie vor Belästigung und Bedrohung zu schützen. In den folgenden Monaten wird der Vorfall erneut aufgegriffen, als die Listen wieder im Internet auftauchen. Das Bezirksamt informiert daraufhin seine Datenschutzbeauftragte und die Berliner Datenschutzbehörde über den Vorfall, und die Betroffenen werden per Brief informiert. Marie hat den Wunsch nach einer Entschuldigung und einer Erklärung für den Vorfall geäußert und beabsichtigt nicht, sich erneut für das Schöff:innen-Amt zu bewerben, da sie befürchtet, dass solche Vorfälle andere abschrecken könnten.

Ein weiterer Aspekt, der in diesem Kontext nicht außer Acht gelassen werden sollte, ist die datenschutzrechtliche Verantwortung, die Schöffen und ehrenamtliche Richter:innen tragen. Sie handeln im Namen des Volkes und verarbeiten dabei personenbezogene Daten, einschließlich sensibler Informationen. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit über gesetzlich geschützte Informationen ist dabei von zentraler Bedeutung. Datenschutzrechtliche Vorschriften müssen strikt beachtet werden, insbesondere die Unbefugtheit der Offenbarung personenbezogener Daten. Der Antrag auf Aktenauskunft, der auf das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz verweist, zeigt zudem, dass es eine klare Trennung zwischen ehrenamtlicher Tätigkeit und privaten/beruflichen Bereichen im Datenschutzrecht gibt.

Herausforderungen im Datenschutz für Ehrenamtliche

Die Herausforderungen für ehrenamtliche Organisationen sind durch die hohen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und begrenzte Ressourcen noch verstärkt. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe; das Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bekräftigt. Ehrenamtliche müssen sich oft ihrer Verantwortung nicht bewusst sein, was zu Missständen führen kann. Datenschutz fördert Transparenz und Verantwortungsbewusstsein in der Vereinsarbeit. Die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) setzen den rechtlichen Rahmen für den Datenschutz in Deutschland und der EU.

Um Bußgelder zu vermeiden, müssen Vereine die Vorgaben der DSGVO verstehen und umsetzen. Das bedeutet auch, dass Mitglieder über die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten informiert werden müssen. Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Mitglieder verarbeitet werden, und die Einhaltung dieser Regelungen ist entscheidend. Schulungen für Ehrenamtliche sind wichtig, um den Umgang mit personenbezogenen Daten zu verbessern und zukünftigen Datenschutzverletzungen vorzubeugen.

Die Ereignisse rund um die Schöffenwahl in Berlin verdeutlichen, wie wichtig es ist, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen ernst zu nehmen und die Prozesse entsprechend zu überarbeiten. Marie und die anderen Betroffenen wünschen sich nicht nur eine Entschuldigung, sondern auch eine grundlegende Überarbeitung der Datenschutzvorkehrungen, um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden. Die Verantwortung, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einhergeht, kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Für weitere Informationen zu den Hintergründen und rechtlichen Aspekten der Datenschutzproblematik in diesem Kontext, siehe auch die ursprüngliche Quelle: netzpolitik.org, sowie die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen, die in der Anfrage zum Thema behandelt werden: fragdenstaat.de und den Überblick über die DSGVO-Anforderungen im Ehrenamt: rechtstipps.net.