Mitte schützt Wohnraum: Neue Milieuschutzgebiete für Berlin!

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Bezirksamt Mitte schützt sieben Milieuschutzgebiete vor Verdrängung; neue Erhaltungsverordnungen für Badstraße und Müllerstraße Nord.

Bezirksamt Mitte schützt sieben Milieuschutzgebiete vor Verdrängung; neue Erhaltungsverordnungen für Badstraße und Müllerstraße Nord.
Bezirksamt Mitte schützt sieben Milieuschutzgebiete vor Verdrängung; neue Erhaltungsverordnungen für Badstraße und Müllerstraße Nord.

Mitte schützt Wohnraum: Neue Milieuschutzgebiete für Berlin!

Am 15. Oktober 2025 gibt es erfreuliche Nachrichten aus dem Bezirk Mitte in Berlin. Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Facility Management, Ephraim Gothe, hat eine umfassende Prüfung zur rechtlichen Grundlage für Milieuschutzgebiete in Mitte in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser Untersuchung zeigen, dass alle sieben nachuntersuchten Milieuschutzgebiete weiterhin bestehen bleiben. Diese Gebiete sind:

  • Thomasiusstraße
  • Reinickendorfer Straße
  • Soldiner Straße
  • Tiergarten-Süd
  • Kattegatstraße
  • Humboldthain Nord-West
  • Alexanderplatzviertel

Gothe äußerte sich positiv über die aktuellen Ergebnisse und betonte, dass der Bezirk Mitte dank dieser Bestätigung nun in insgesamt 14 Gebieten Milieuschutzinstrumente einsetzen kann. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Baumaßnahmen sozial verträglich umzusetzen und die Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen. Die Ergebnisberichte werden auf den Internetseiten des Bezirksamts Mitte veröffentlicht, wie berlin.de berichtet.

Neue Milieuschutzgebiete

Zusätzlich zu den bestehenden Gebieten wurden zwei neue Milieuschutzgebiete beschlossen: „Badstraße“ und „Müllerstraße Nord“. Diese neuen Erhaltungsverordnungen sollen den Bewohnern mehr Schutz gegen Verdrängung und Luxussanierungen bieten. Das Gebiet „Badstraße“ hat rund 12.000 Einwohner, während „Müllerstraße Nord“ etwa 16.600 Einwohner zählt. Gutachter haben festgestellt, dass aufgrund der dynamischen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt Verdrängungsprozesse wahrscheinlich sind.

Mit den neuen Schutzmaßnahmen wird ein soziales Erhaltungsrecht eingeführt, das darauf abzielt, die Wohnbevölkerung vor Verdrängungsprozessen zu schützen. Dies beinhaltet Maßnahmen gegen Modernisierungen und die darauf folgenden Mieterhöhungen. Bezirksstadtrat Gothe hebt hervor, dass insgesamt 14 soziale Erhaltungsgebiete im Bezirk Mitte nun existieren, wie berliner-abendblatt.de berichtet.

Ziel des sozialen Erhaltungsrechts

Das soziale Erhaltungsrecht dient nicht nur dem Schutz einzelner Mieter, sondern verfolgt auch städtebauliche Ziele. Es soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung bewahren und verhindern, dass angestammte Bevölkerungsgruppen aus ihren Vierteln verdrängt werden. Wenn diese Gruppen verdrängt würden, könnte die bestehende öffentliche und soziale Infrastruktur, wie Kitas, Schulen und Grünflächen, obsolet werden, was neue Einrichtungen an anderer Stelle nötig machen würde. Daher ist es wichtig, einen individuellen Mieterschutz über das „private“ Mietrecht hinaus zu garantieren, wie berlin.de erklärt.

Über Fragen zu Mietrecht, wie beispielsweise Modernisierungen und Mieterhöhungen, kann das Stadtentwicklungsamt keine Auskunft geben. Mieter, die rechtliche Fragen haben, wird empfohlen, alternative Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen.