Am 27. Februar 2026 wird das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf um 09:00 Uhr die Fahne zum Equal Pay Day vor dem Rathaus am Alice-Salomon-Platz hissen. Dieser Tag soll auf die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern aufmerksam machen. In Deutschland beträgt der Gender-Pay-Gap aktuell 16 Prozent, was bedeutet, dass Frauen rechnerisch 58 Tage im Jahr „umsonst“ arbeiten im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen. Diese Einkommenslücke ist nicht nur ein lokales Problem, sondern zieht sich weltweit durch alle Gesellschaften.
Das diesjährige Motto der Kampagne „Equal pay – every day“ verdeutlicht die Notwendigkeit, die verschiedenen Facetten dieser Ungerechtigkeit zu beleuchten. Die Lohnunterschiede sind nicht nur auf die Berufswahl oder die Familiengründung beschränkt, sondern wirken sich auch im Rentenalter aus. Starren gesellschaftlichen Strukturen stehen häufig fairen Bezahlungen im Weg, was in vielen Fällen zu Altersarmut führt. Besonders in Ostdeutschland sind Frauen trotz der Kinderbetreuung oft voll berufstätig und arbeiten weniger häufig in Teilzeit.
Neuer gesetzlicher Rahmen
Mit der Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie, die im Juni 2023 in Kraft trat, müssen Arbeitgeber bis 2026 gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit sicherstellen. Diese Regelung soll mehr Transparenz schaffen, indem Arbeitnehmer das Recht auf Auskunft über die durchschnittlichen Löhne, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, erhalten. Die neuen Anforderungen zielen darauf ab, das bestehende Ungleichgewicht zu beseitigen, das Deutschland im EU-Vergleich auf einen der letzten Plätze bei der Gleichberechtigung führt.
Um den Gender-Pay-Gap zu schließen, sind Unternehmen verpflichtet, ihre Vergütungsstrukturen offen zu legen. Vertragsklauseln, die Stillschweigen über Einkommen verlangen, sind in größeren Unternehmen nicht mehr zulässig. Arbeitgeber müssen künftig nachweisen, dass Gehaltsdifferenzen auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien basieren. Bei einem geschlechtsspezifischen Entgeltgefälle von mindestens 5 % ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit einer Arbeitnehmervertretung erforderlich.
Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber
Um sich auf die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen vorzubereiten, sollten Arbeitgeber die Entgeltstruktur ihrer Unternehmen analysieren und ungerechtfertigte Entgeltunterschiede beseitigen. Eine transparente Dokumentation der Vergütungsentscheidungen ist unerlässlich. Zudem müssen Unternehmen mit mindestens 100 Arbeitnehmern regelmäßig Berichte zu Entgeltstrukturen erstellen und in Stellenanzeigen das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne angeben.
Verstöße gegen die neuen Auskunfts- und Berichtspflichten können rechtliche Nachteile und eine Beweislastumkehr zu Lasten der Arbeitgeber nach sich ziehen. Es ist daher ratsam, jetzt zu handeln, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren.
Die Bezirksbürgermeisterin Nadja Zivkovic betont, dass Chancengleichheit nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit ist. Mehr Informationen zu diesem wichtigen Thema sind auf der Internetseite der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des Bezirksamtes verfügbar. Für alle, die sich intensiver mit dem Thema auseinandersetzen möchten, sind die Entwicklungen rund um den Equal Pay Day ein entscheidender Hinweis auf die anhaltenden Herausforderungen in der Gleichstellung der Geschlechter.