Wichtige Infos: Einschränkungen bei Kitagutscheinen in Berlin!

Wichtige Infos: Einschränkungen bei Kitagutscheinen in Berlin!
Große-Leege-Straße 103, 13055 Berlin, Deutschland - Die bevorstehenden Modernisierungsmaßnahmen an der Integrierten Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ) haben Auswirkungen auf die Erreichbarkeit der bezirklichen Kitagutscheinstellen in den Jugendämtern und Familienservicebüros. Wie berichtet, sind diese zwischen dem 13. und 27. Juni 2025 nur eingeschränkt erreichbar. Die digitale Beantragung von Kitagutscheinen wird ebenfalls nur bedingt möglich sein.
Die ISBJ wird für den Anmeldeprozess an Kitas, Kindertagespflegestellen sowie für die ergänzende Förderung und Betreuung an Schulen (eFöB) genutzt. Diese Software ist entscheidend für verschiedene Bewerbungs- und Registrierungsverfahren, unter anderem für die Ausgabestellen der Gutscheine und das Meldeverfahren freier Plätze im Kita-Navigator. Die umfassenden Modernisierungsarbeiten ziehen sich durch alle Berliner Bezirke.
Wichtige Informationen zum Kita-Gutschein
Ein Kita-Gutschein ist für den Besuch einer Kita oder Kindertagespflegestelle in Berlin unerlässlich. Gemäß Informationen zur Dienstleistung stellt der Gutschein den Betreuungsbedarf des Kindes fest. Ab dem ersten Geburtstag des Kindes besteht eine Anspruch auf eine Teilzeitbetreuung von bis zu sieben Stunden täglich ohne weitere Nachweise. Längere Betreuungszeiten sind möglich, wenn die Eltern aus familiären Gründen oder aufgrund beruflicher Verpflichtungen eine intensivere Betreuung benötigen.
Um einen Kita-Gutschein zu beantragen, müssen die Eltern einen Online-Antrag ausfüllen oder ein Papierformular verwenden. Im Antrag sind wichtige Informationen zum Kind sowie zur gewünschten Betreuungszeit anzugeben. Der vollständige Antrag muss dann ausgedruckt, von allen Betreuungspersonen unterschrieben und an das zuständige Jugendamt geschickt werden. In einigen Fällen kann das Jugendamt Nachweise zur Bestätigung der Angaben verlangen.
Details zur Antragsbearbeitung
Die Bearbeitungszeit für einen Kita-Gutschein beträgt im Durchschnitt sechs bis acht Wochen. Es ist zu empfehlen, den Antrag frühestens neun Monate und spätestens zwei Monate vor dem geplanten Betreuungsbeginn zu stellen. Die Voraussetzungen für den Antrag umfassen unter anderem einen Wohnsitz in Berlin und die Zustimmung aller sorgeberechtigten Elternteile bezüglich des Antrags. Kinder müssen zudem mindestens acht Wochen alt sein, um einen Gutschein beantragen zu können, wie im Detail dargelegt.
Die Maßnahmen zur Modernisierung der Software und die damit verbundenen Einschränkungen greifen unmittelbar in den administrativen Ablauf der Kitagutscheine ein. Daher wird empfohlen, dringende Anliegen an das Familienbüro Lichtenberg zu richten, welches weiterhin unter der Adresse Große-Leege-Straße 103 in Berlin erreichbar ist. Eine Kontaktaufnahme via E-Mail an Verwaltungsdienste.Jug@lichtenberg.berlin.de ist ebenfalls möglich.
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Ort | Große-Leege-Straße 103, 13055 Berlin, Deutschland |
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