In Karlshorst, einem Ortsteil von Lichtenberg, brodelt es. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat Klage gegen ein umstrittenes Wohnungsprojekt eingereicht, das die Fällung von Gehölzen vorsieht. Die Klage wurde beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht und hat aufschiebende Wirkung, was bedeutet, dass die Baumfällungen vorerst nicht beginnen dürfen. Diese Ausnahmegenehmigung des Berliner Senats, gegen die der BUND vorgeht, betrifft den besonderen Schutz der örtlichen Fledermauspopulation, die durch die geplanten Bauarbeiten gefährdet wäre. Das Bauprojekt wird von der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Howoge durchgeführt und sieht den Bau von zehn zusätzlichen Häusern mit insgesamt 237 Wohnungen an der Ilse- und Marksburgstraße vor.

Um Platz für das Neubauprojekt zu schaffen, sind Rodungen, Fällungen und das Beschneiden von Gehölzen erforderlich. Der BUND hat in seiner Klage zwei zentrale Mängel genannt: Zum einen sind die Ersatzpflanzungen, die im vergangenen Herbst vorgenommen wurden, noch nicht angewachsen. Zum anderen fehlt die Feststellung eines günstigen Erhaltungszustands für die Zwergfledermaus, weshalb die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nicht erteilt werden könne. Das Verwaltungsgericht Berlin hat kürzlich bestätigt, dass Ersatzmaßnahmen wirksam sein müssen, bevor Gehölze beseitigt werden dürfen. Diese rechtlichen Vorgaben werfen einen Schatten auf die seit rund neun Jahren bekannten Pläne der Howoge für die Nachverdichtung in der Region. Der Widerstand auf Bezirksebene hat in letzter Zeit zugenommen, und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat das Verfahren mittlerweile übernommen.

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Rechtliche Rahmenbedingungen und Artenschutz

Die Klage des BUND zielt darauf ab, eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung der Senatsumweltverwaltung zu verhindern. Das Verwaltungsgericht hat den Eingang der Klage bereits bestätigt und muss nun über die Rechtmäßigkeit der Genehmigung entscheiden. Die Arbeiten, die ursprünglich für den 18. Februar 2026 angesetzt waren, stehen somit auf der Kippe, während die rechtlichen Auseinandersetzungen weitergehen. Der BUND argumentiert, dass die gefällten Gehölze nicht nur Lebensräume für die Zwergfledermaus, sondern auch für andere geschützte Arten darstellen.

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Ein umfassenderes Bild der Situation gibt das Artenschutzkonzept, das 2018 in Verbindung mit der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GAK) erstellt wurde. Ziel dieses Konzepts war die Analyse geschützter Arten, die durch die Entwicklung von Wohnungsneubau-Schwerpunkten betroffen sein könnten. Dabei wurde festgestellt, dass einige geschützte Arten spezifische Lebensraumanforderungen haben, die einen Ausgleich am Eingriffsort unmöglich machen. Fünf der sechs GAK-Leitprojekte befinden sich in der Nähe großer Wohnungsneubau-Standorte, was die Herausforderungen für den Artenschutz weiter verstärkt.

Der Weg nach vorn

Die Erkenntnisse zu geschützten Tierarten sowie mögliche Fördermaßnahmen flossen in die GAK Artenschutzkonzeption ein und ebneten den Weg für konkrete Ausgleichsprojekte mit stadtweiter Bedeutung. Diese Erkenntnisse sind besonders wichtig, wenn man bedenkt, dass der Bau neuer Wohnungen in einer wachsenden Stadt wie Berlin immer wieder auf Widerstand aus der Bevölkerung und von Umweltverbänden stößt. Es bleibt abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht über die Genehmigung entscheiden wird und welche Folgen dies für das geplante Wohnungsbauprojekt in Karlshorst haben wird.

Für weitere Informationen zu diesem Thema kann die Quelle auf Berliner Zeitung und Tagesspiegel nachgelesen werden, sowie die detaillierte Artenschutzkonzeption der Stadt unter berlin.de.