Entwarnung in Lichtenberg: Amerikanische Faulbrut nach Tests besiegt!

Entwarnung in Lichtenberg: Amerikanische Faulbrut nach Tests besiegt!
Lichtenberg, Deutschland - Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Lichtenberg hebt am Freitag, den 6. Juni 2025, die Allgemeinverfügungen auf, die im Zusammenhang mit der Amerikanischen Faulbrut (AFB) erlassen wurden. Diese Entscheidung wurde getroffen, nachdem alle bekannten Bienenvölker und Standorte in den betroffenen Gebieten getestet wurden und negative Befunde hinsichtlich des Erregers Paenibacillus larvae vorliegen. Der Ausbruch von AFB war am 14. August 2023 im Berliner Bezirk Lichtenberg amtstierärztlich bestätigt worden, was zur Einrichtung von tierseuchenrechtlichen Maßnahmen führte.
Mit der Aufhebung der entsprechenden Verfügungen gehen die Behörden davon aus, dass die Situation unter Kontrolle ist. So wurden die Maßnahmen am 1. September 2024 aufgrund eines Verdachtsfalls in einem angrenzenden Gebiet weiter ausgeweitet. Dort zeigte ein Bienenstand unklare klinische Symptome, ein positiver Nachweis des Erregers konnte jedoch nicht endgültig festgestellt werden; eine umfassende Entwarnung blieb daher zunächst aus.
Hintergrund zur Amerikanischen Faulbrut
Die Amerikanische Faulbrut ist eine bakterielle Brutkrankheit bei Honigbienen, die durch das Bakterium Paenibacillus larvae verursacht wird. Diese Krankheit ist bekannt für ihre ernsthaften Auswirkungen auf die Larven der Bienen, die sich zersetzt und in eine zähe, braune Substanz verwandelt. AFB gefährdet jedoch nicht die erwachsenen Bienen, Menschen oder andere Lebewesen. In Deutschland und Österreich ist die Erkrankung anzeigepflichtig, was bedeutet, dass ein Verdacht unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden muss, wie auf TGD Bayern erläutert wird.
Bei einem Ausbruch werden in der Regel Sperrbezirke mit einem Radius von mindestens einem Kilometer um den betroffenen Bienenstand eingerichtet. Diese Vorgehensweise soll verhindern, dass die Krankheit sich weiter ausbreitet. Im Falle von AFB können Imker jährlich Futterkranzproben zur Bestimmung der Belastung durchführen. Früher bedeutete eine AFB-Sanierung meist die Vernichtung aller betroffenen Völker, heute kommen vermehrt schonendere Methoden wie die Kunstschwarmverfahren und Beutendesinfektion zur Anwendung.
Die Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) regelt die notwendigen Schutzmaßnahmen im Verdachtsfall oder nach Feststellung der Seuche. Bei positiven Nachweisen sind umfangreiche Desinfektionsmaßnahmen notwendig, und es darf keine Veränderung am Bienenstand vorgenommen werden. Ehrenamtliche Bienensachverständige werden in der Regel hinzugezogen, um die Situation vor Ort zu beurteilen, wie auch im Artikel auf Wikipedia dargelegt.
In Deutschland traten im Jahr 2022 insgesamt 72 Ausbrüche von AFB auf, in Österreich waren es im Jahr 2023 31. Um die bevorstehenden Risiken im Bienenbestand kontinuierlich zu überwachen, wird empfohlen, künftig auch alternative Bekämpfungsmethoden, wie zum Beispiel die Phagentherapie, weiter zu erforschen und zu evaluieren. Vor allem die Entwicklung von Impfstoffen könnte langfristig einen Beitrag zur Bekämpfung dieser gefährlichen Seuche leisten.
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Ort | Lichtenberg, Deutschland |
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