Heute ist der 6.04.2026 und wir blicken auf ein wichtiges Thema, das immer mehr an Bedeutung gewinnt: die digitale Barrierefreiheit und die Deutsche Gebärdensprache (DGS). In Lichtenberg stehen Familien und Interessierte vor der Möglichkeit, mehr über die DGS zu erfahren und wie diese in der digitalen Welt integriert werden kann. Das Familienportal in Leichter Sprache bietet dazu nützliche Informationen und Anlaufstellen. Kontaktperson für Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit ist Christina Ernst, die unter der E-Mail-Adresse online-redaktion(at)senbjf.berlin.de sowie telefonisch unter 030 902 275 000 erreichbar ist. Zudem stehen zusätzliche Informationen zur Barrierefreiheit im Land Berlin bei der Berliner Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit zur Verfügung.

Die Bedeutung von DGS geht über die reine Kommunikation hinaus. Sie ist ein essenzieller Bestandteil der Barrierefreiheit, insbesondere im digitalen Raum. Nach § 4 BITV 2.0 sind öffentliche Stellen des Bundes verpflichtet, ihre Websites mit Informationen in DGS zu ergänzen. Dies bedeutet, dass DGS-Filme bereitgestellt werden müssen, die die wesentlichen Inhalte des Webauftritts erklären, Hinweise zur Navigation geben und die Erklärung zur Barrierefreiheit erläutern. Diese Regelungen sind nicht nur wichtig für die Sichtbarkeit der Inhalte, sondern auch für die Inklusion von gehörlosen und schwerhörigen Menschen.

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Voraussetzungen für die Bereitstellung von DGS-Inhalten

Der DGS-Film muss auf der Startseite einer Website bereitgestellt werden, um sicherzustellen, dass die Informationen für alle Nutzer:innen sofort zugänglich sind. Die Bereitstellung dieser Filme kann eigenständig erfolgen oder durch Beauftragung, sofern die erforderlichen Mittel vorhanden sind. In den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 gibt es zudem ein Erfolgskriterium zur Gebärdensprache in Multimedia, das informativ ist und dazu beiträgt, die Barrierefreiheit weiter zu fördern.

Öffentliche Stellen sind angehalten, mehr Inhalte als nur DGS-Filme bereitzustellen, insbesondere aktuelle Informationen. Die Anforderungen an die DGS-Filme sind in Anlage 2 der BITV 2.0 festgelegt, was bedeutet, dass jede öffentliche Stelle des Bundes selbst definieren muss, welche Informationen für die Nutzer:innen relevant sind.

Die Rolle der digitalen Barrierefreiheit

Die digitale Barrierefreiheit spielt eine zentrale Rolle in der modernen Gesellschaft. Immer mehr Menschen sind auf digitale Informationen angewiesen, und die Integration von DGS ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Regelungen zur Bereitstellung eines DGS-Films variieren zwar zwischen den Ländern und Kommunen, doch der Grundgedanke bleibt der gleiche: Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Informationen zu erleichtern und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.

Abschließend lässt sich sagen, dass die Digitalisierungsbemühungen im Bereich der Barrierefreiheit nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung sind, sondern auch eine moralische Verantwortung. Indem wir die DGS und andere Formen der Barrierefreiheit in unsere digitalen Angebote integrieren, schaffen wir eine inklusivere Gesellschaft, in der jeder Zugang zu Informationen hat. Dies ist nicht nur eine technische Herausforderung, sondern ein gesellschaftlicher Auftrag, den wir gemeinsam annehmen sollten.