Kampf um die Spree-Arche: Restaurant mit illegaler Genehmigung in Gefahr!

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Ein Rechtsstreit um das schwimmende Restaurant Spree-Arche in Berlin-Treptow könnte dessen Zukunft gefährden – Aktuelles vom 17.09.2025.

Ein Rechtsstreit um das schwimmende Restaurant Spree-Arche in Berlin-Treptow könnte dessen Zukunft gefährden – Aktuelles vom 17.09.2025.
Ein Rechtsstreit um das schwimmende Restaurant Spree-Arche in Berlin-Treptow könnte dessen Zukunft gefährden – Aktuelles vom 17.09.2025.

Kampf um die Spree-Arche: Restaurant mit illegaler Genehmigung in Gefahr!

Die Spree-Arche, ein schwimmendes Restaurant im Bezirk Treptow-Köpenick, kämpft um sein Überleben inmitten eines laufenden Rechtsstreits. Seit über 20 Jahren hat sich das Restaurant zu einer Institution entwickelt, doch trotz seiner Beliebtheit gibt es gravierende rechtliche Probleme. Petra Nelken, Sprecherin der Verkehrs- und Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU), macht deutlich, dass die Spree-Arche formalrechtlich illegal ist. Das Schiff habe keine offizielle Genehmigung, wird jedoch derzeit geduldet, während ein Gerichtsprozess über seine Zukunft anhängig ist. Die Entscheidung wird sich um drei Monate verschieben, da noch Stellungnahmen ausstehen.

Dieser Rechtsstreit ist ein zentrales Thema für die lokale Politik. Die Abgeordnete Dunja Wolff spricht sich energisch für den Erhalt der Spreearche aus und hebt die Bedeutung des Restaurants für die Bürger hervor. Wolff und Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey besuchten die Spreearche im Sommer, um sich ein Bild von der Lage zu machen. Der Liegeplatz des Floß-Restaurants in der Bucht vor der Badestelle „Teppich“ auf der Müggelspree ist umstritten, und Behördenurteile deuten auf ein mögliches Ende des Betriebs hin.

Politische Unterstützung und Forderungen

Die Bezirksverwaltung von Treptow-Köpenick hat eine Stellungnahme für den Erhalt der Gaststätte abgegeben und fordert von der Senatsverwaltung für Mobilität, Klima, Verkehr und Umwelt konkrete Anstrengungen. Wolff betont die Notwendigkeit, eine gesicherte Perspektive für die Spreearche zu schaffen. Sollte die Senatsverwaltung nicht reagieren, plant sie, eine parlamentarische Initiative auf den Weg zu bringen, um mehr Druck auf die Entscheidungsfindung auszuüben.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Außengastronomie sind dabei unumgänglich. Wie im Blog von Heidemann & Partner erläutert wird, erfordert die Außenbewirtung eine Fertigungsgenehmigung, da sie als Teil einer baulichen Anlage betrachtet wird. Die Genehmigungsanforderungen sind vielschichtig und erfahren eine differenzierte Betrachtung, besonders im Falle von Restaurantschiffen. Diese Aspekte müssen von den Betreibern unbedingt beachtet werden.

Das Schicksal der Spreearche steht symbolisch für den Kampf um die Außengastronomie in Berlin. Der dauerhafte Erhalt solcher Einrichtungen ist nicht nur eine Frage der Genehmigung, sondern auch eine zentrale Herausforderung für die Kommunalpolitik und die Stadtentwicklung.