NAG/NAG Redaktion –
In Berlin, wo über drei Millionen Menschen und viele Tiere leben, sorgt ein Vorfall für Aufregung. Ein 66-jähriger Hundebesitzer steht vor Gericht, weil er sich nicht an die Regeln gehalten hat, die für ein harmonisches Zusammenleben notwendig sind. Am 1. Mai 2023 spazierte der Senior mit seinem Hund im Dreipfuhlpark in Dahlem, wo es strikt verboten ist, Hunde ohne Leine laufen zu lassen. Als Mitarbeiter des Ordnungsamtes ihn daraufhin ansprachen, eskalierte die Situation dramatisch.
Der Hundebesitzer ergriff die Flucht und versteckte sich in einem nahegelegenen Haus, um der Kontrolle zu entkommen. Ein mutiger Ordnungsamtsmitarbeiter verfolgte ihn und stellte seinen Fuß in die Tür, um diese offen zu halten. Doch der 66-Jährige reagierte gewaltsam und trat dem Beamten gegen die Hüfte. Diese Attacke führte zu einer Prellung und machte den 51-jährigen Mitarbeiter für elf Tage arbeitsunfähig. Ein Vorfall, der nicht ohne Folgen blieb!
Gerichtstermin für den Hundebesitzer
Die Konsequenzen für den Hundebesitzer sind nun ernst: Er erhielt eine Anklage wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und vorsätzlicher Körperverletzung. Am Dienstagvormittag, dem 19. November, muss er sich vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Dort wird er auch dem verletzten Mitarbeiter gegenüberstehen. Das Urteil steht noch aus, doch die Spannung ist greifbar!